Eine Frage der Kategorie
Verfasst: 21.11.2006, 14:30
Ich habe am 1. November eine Wohnung der Kategorie B angemietet. Die Wohnung war vorher ein Büro und deswegen wurden Bad und Küche nicht benutzt - wäre auch nicht gegangen, weil es nur eine Badewanne gibt, die qusi mitten in einem Raum steht. Meine Freundin und ich werden jetzt Bad und Küche einbauen. Soweit ist auch noch nichts zu bemängeln. Nur wird der Vermieter jetzt langsam ein wenig mühsam. Er läßt sich mit allem Zeit (ein alter Wasserschaden, der noch nicht behoben ist & Testergebnisse wegen der Bleirohre) und deswegen verschiebt sich unser Umbau immer weiter nach hinten. Mittlerweile schon so lange, dass wir nicht glauben, dass wir bis 3.Dezember (Auszugsdatum in der alten Wohnung) ein funktionierendes Bad und eine Küche haben werden.
Dazu jetzt meine Fragen:
Ist der Vermieter verpflichtet, in einer Kat. B Wohnung einen Herd beireitzustellen? Und wenn ja - muss der zeitgemäß sein, oder kann es auch irgendein altes Klumpert sein?
Und: kann ich für die Zeit in der wir kein Bad und keine Küche hatten (jetzt insgesamt ein Monat - und vielleicht sogar noch weitere 2-3 Wochen) eine - nachträgliche - Mietzinsreduktion verlangen?
Mit freundlichen Grüßen,
F.
Dazu jetzt meine Fragen:
Ist der Vermieter verpflichtet, in einer Kat. B Wohnung einen Herd beireitzustellen? Und wenn ja - muss der zeitgemäß sein, oder kann es auch irgendein altes Klumpert sein?
Und: kann ich für die Zeit in der wir kein Bad und keine Küche hatten (jetzt insgesamt ein Monat - und vielleicht sogar noch weitere 2-3 Wochen) eine - nachträgliche - Mietzinsreduktion verlangen?
Mit freundlichen Grüßen,
F.