Keine Investition vom Vermieter in die Wohnanlage

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JUSLINE
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Keine Investition vom Vermieter in die Wohnanlage

Beitrag von JUSLINE » 08.11.2006, 21:03

Ich wohne schon seit über 10 Jahren als Hauptmieter in einer Wohnanlage. Die Anlage wurde im Jahre 1964 erbaut.In der Anlage befinden sich 30 Mieter. Von diesem Zeitpunkt an wurde lediglich die Ausenfassade durch den Vermieter neu saniert! Aber die wichtigsten Mängel wie Dach, Stiegenhausfenster, Hauseingang usw. die sich in einem desolatem Zustand befinden werden trotz mehrmaligen Aufmerksam machen der Mieter vom Vermieter ignoriert!Weiters kommt noch hinzu das jeder der Mieter sich selbst neue Fenster einbauen hat lassen, da die alten nicht mehr Zeit gemäß waren.Zusätzlich haben einige Mieter sich auf eigene Kosten auch noch eine Gasheizung installieren lassen.Wir haben im groben ausgerechnet das die 30 Mieter ca 300000€ für Fenster Sanierung bzw. Umstellung auf Gas ausgegeben haben. Dieses Geld hat sich der Vermieter erspart!!Das Unverständliche bei den Mietern ist das trotz Eigenivestition der Vermieter noch die Mieten erhöt, das bei einem Neueinzug die Miete um einiges teurer wird.Es gibt einen Vermieter (Neue Heimat) wo man sich ein Bsp daran nehmen kann! Die haben einen ganzen Wohnblock neu saniert von den Fenstern angefangen bis hin zu neuen Balkonen und trotz dem ist die Miete nicht erhöt worden!!!Bei uns wurde wie schon erwähnt die Fassade neu saniert und gleich darauf die Miete erhöt!Es wird doch sicherlich Pflichten des Vermieters geben wo er gezwungen ist sich um solche Mißstände zu kümmern bzw. Regelungen zu finden die Mietkosten so zu investieren, damit der Mieter nicht selbst alles bezahlen muss!!.Kann man eigentlich das Geld was man in die Wohnung investiert hat vom Vermieter zurück fordern in dem man eine Gutschrift erhält oder die Miete billiger wird ( Nur als Bsp )? Wer kann mir da einen Rat geben?



Mit freundlichen Grüßen



Armaida




MEMIL
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RE: Keine Investition vom Vermieter in die Wohnanlage

Beitrag von MEMIL » 12.11.2006, 10:52

Leider weder noch. Geld von der Neue Heimat zu fordern ist, wie der Sonne befehlen zu wollen, dass sie sich ungekehrt dreht.

Investitionen in Häusern die ca. 30 Jahre alt sind (rein rechtlich "Neubau") können nur von Eigentümern beschlossen werden. Für Altbauten (MRG) haben Mieter einige Möglichkeiten mehr, aber auch dann können sie nicht für die Eigentümer entscheiden. Mieter die ihre Fenster selbst repariert oder getauscht haben, haben grunsätzlich den Eigentümern geschenkt. Ausnahme wäre wenn kein Fenstern vorhanden wäre, und der Mieter die Fenster angeschafft hat.

Ob die Neue Heimat sich in eine außergerichtliche Einigung einläßt, und eine oder andere Kost übernimmt, ist fraglich. Sie sitzt am starken Ast.

MfG,

MEMIL


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