Vermietung Eigentumswohnung

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JUSLINE
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Vermietung Eigentumswohnung

Beitrag von JUSLINE » 08.11.2006, 12:26

Hallo!

Mein Bruder möchte seine 40 qm Eigentumswohnung vermieten und hat auch schon einen sehr netten Mieter gefunden. - Nun, meine Frage, ist es gesetzlich in Ordnung wenn mein Bruder in den Mietvertrag eine Klausel hineinschreibet, die besagt, daß wenn mein Bruder seine Wohnung verkaufen möchte, bzw. seine Wohnung wieder für sich selber benutzen möchte, daß dann der Mieter z.B. innerhalb von 2 Monaten ausziehen muß/soll?

und stimmt es auch, daß der Mietvertrag mind. 3 Jahre befristet sein muß????

- und was ist wenn der Mieter z.B. eine Familie gründen möchte, (die Wohnung ist für eine Familie viel zu klein!!)

und er früher als 3 Jahre ausziehen möchte? - ist es dann hoffentlich eh keine Problem für den Mieter das er dann ausziehen darf/kann?




MEMIL
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RE: Vermietung Eigentumswohnung

Beitrag von MEMIL » 12.11.2006, 10:43

- Wenn das Mieobjekt nicht zur Gänze dem MRG untersteht, kann eine solche Kündigungsklausel (Ausziehen beim Verkauf) vereinbart werden, sonst nicht;

- Die Befristung mit mindestens 3 Jahren stimnmt, eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit seitens des Mieters ist aber zulässig. Das kann vereinbart werden und auch ohne Vereinbarung, steht dem Mieter frei nach einem Jahr das Mietverhältnis aufzukündigen.

MfG,

MEMIL


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