Hy,
Folgender Fall:
Herr X wohnte in einem ca. 40m² Haus (hat es angemietet), seit März diesen Jahres, hat er sämtl. Sachen liegen lassen u. ist gegangen seit März wurde keine Miete mehr bezahlt. Leider existiert weder ein Mietvertrag, noch Belege über d. bezahlte Miete. Bekannt ist d. er bis Februar diesen Jahres bezahlt hat u. aus unersichtl. bzw. unerklärl. Gründen davon ist. Folgende Probleme haben sich jetzt eingestellt, d. Vermieter will bis Dezember (von Februar bis Dezember 2006) d. Miete haben. Herr X hat noch sämtl. persönl. Dinge wie auch Möbel in seinem Mietobjekt. Mündl. vereinbart wurde mit dem Vermieter im Juni 2006, sollte er d. Haus vermieten wollen, mich anschließend zu kontaktieren damit ich d. Sachen ausräumen kann. Hat er nicht gemacht. Seit 1-2 Monaten hat eine andere Mieterin darin gewohnt, dies er heute aber abstreitet.
Worum es eigentl. geht ist nur d. persönl. Sachen u. Möbel vom besagten Herrn X herauszuholen. Der Vermieter will d. Möbel nicht heraus geben.
Im Prinzip wohnt er ja seit einigen Monaten nicht mehr drin, folgendessen kann ich mir nicht vorstellen d. dem Vermieter d. ganze Miete zusteht u. ich denke auch d. er seine Möbel entweder zu einem Teil o. komplett raus rücken muss. Da er ja weder einen Mietvertrag noch Belege vorweisen kann, die bezeugen d. er seitdem nichts mehr bezahlt hat.
Leider weiß ich jetzt nicht wie ich zu den Sachen kommen soll, da d. Möbel einen Wert von 3.500 Euro haben u. ich finde d. ist ganz schön viel. Die Miete hat so zw. 200 u. 300 Euro im Monat betragen.
Was bzw. wie soll man in einer derartigen Lage vorgehen?
Muss man ihm d. kompletten Möbel überlassen?
Bzgl. Miete, wieviel kann er verlangen, bzw. steht ihm alles zu obwohl er sich immer schwarz bezahlen hat lassen, u. es keinen Nachweis über d. Zahlungen gibt?
Ich bräuchte DRINGENST Auskunft!
Danke im Voraus
mfg.
Möbel/Ablöse DRINGEND
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
Der Vermieter hat kein Recht die Gegenstände einzubehalten. Die Mieterin (bzw. Sie als ihr Vertreter) darf sofort unter Gewaltanwendung in das Mietobjekt eintreten und die Möbel abholen. Die Tatsache, dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt (und sogar dass die Miete ohne Bestätigung bezahlt wurde) ändert nichts daran. Ist nicht möglich, kann die Mieterin eine Polizeianzeige erstatten und den Vermieter wegen Nötigung und Diebstahl klagen. Den Besitz der Gegenstände können nur mittels gerichtlichen Beschluss an Dritten übertragen werden. Bis dort hat die Besitzerin das physische Eigentüm über die Gegenstände.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
Danke für d. Infos.
Hätte noch eine frage, wie siehts mit d. nicht bezahlten Miete aus müssen wir d. nachzahlen?
Die Person wohnt schon seit März nicht mehr in d. Wohnung u. d. Vermieter will sich d. Möbel bzw. will d. wir d. Miete trotzdem nachbezahlen?
Wenn ich d. Bruder bin d. besagten Mieters habe ich dann auch d. Recht d. Möbel im einverständnis mit dem Mieter abzuholen?
lg.
Hätte noch eine frage, wie siehts mit d. nicht bezahlten Miete aus müssen wir d. nachzahlen?
Die Person wohnt schon seit März nicht mehr in d. Wohnung u. d. Vermieter will sich d. Möbel bzw. will d. wir d. Miete trotzdem nachbezahlen?
Wenn ich d. Bruder bin d. besagten Mieters habe ich dann auch d. Recht d. Möbel im einverständnis mit dem Mieter abzuholen?
lg.
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
In Auftrag des Mieters haben Sie das Recht sogar ohne Zustimmung des Vermieters die Möbel abzuholen. Der Vermieter darf keine Minute verhindern, dass die Möbel abgeholt werden, außer er verfügt über eine gerichtliche Pfand, das dem Mieter zugestellt wurde.
Ob und wieviel Miete noch bezahlt werden muss, kann ich hier im Forum nicht beantworten. Dafür wäre schon notwendig ein Beratungsgespräch mit Unterlagen, wo man den genauen Sachverhalt überprüfen kann. Wenn das Mietverhältnis ordnungsmäßig gekündigt wurde oder als gekündigt betrachtet werden kann, wird die Miete ab der Kündigung nicht mehr fällig. Wenn jedoch das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, wird der Vermieter Ansprüche stellen dürfen. Das alles läßt sich aber nur in Rahmen einer genauen Überprüfung feststellen.
MfG,
MEMIL
Ob und wieviel Miete noch bezahlt werden muss, kann ich hier im Forum nicht beantworten. Dafür wäre schon notwendig ein Beratungsgespräch mit Unterlagen, wo man den genauen Sachverhalt überprüfen kann. Wenn das Mietverhältnis ordnungsmäßig gekündigt wurde oder als gekündigt betrachtet werden kann, wird die Miete ab der Kündigung nicht mehr fällig. Wenn jedoch das Mietverhältnis nicht gekündigt ist, wird der Vermieter Ansprüche stellen dürfen. Das alles läßt sich aber nur in Rahmen einer genauen Überprüfung feststellen.
MfG,
MEMIL
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
hy,
Danke für d. AW.
Bzgl. Miete, es existiert weder ein schriftl. Mietvertrag noch Belege über d. bereits geleistetenden Zahlungen. Daher ist es mir nicht möglich bzw. bin ich nicht bereit weiterhin dafür zu bezahlen da er ohnedies nicht mehr darin gewohnt hat.
lg.
Danke für d. AW.
Bzgl. Miete, es existiert weder ein schriftl. Mietvertrag noch Belege über d. bereits geleistetenden Zahlungen. Daher ist es mir nicht möglich bzw. bin ich nicht bereit weiterhin dafür zu bezahlen da er ohnedies nicht mehr darin gewohnt hat.
lg.
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
Ich verstehe, ich würde so auch nicht mehr zahlen. Aber es ist für Sie wichtig, feststellen zu lassen, bzw. klar zu stellen, dass das Mietverhältnis beendet ist. Solang Möbel drinnen sind, ist das Mietverhältnis nich beendet, weil das Mietobjekt nicht zurückerstattet wurde. Möglich ist, dass der Vermieter selbst erklärt das Mietobjekt für übernommen. Für die Bewahärung der Möbel kann er aber immer noch Benutzungsentgelt von Ihnen verlangen, deswegen finde ich wichtig für Sie, die Möbel (auch mit Gewalt oder mit Einschreiten der Polizei) abzuholen.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Möbel/Ablöse DRINGEND
hy,
Danke für die Infos. Ich habe vor ein paar Monaten mit dem Vermieter vereinbart, sollte er d. Wohnung weitervermieten wollen etc. dann soll er mich verständigen u. ich räume d. Wohnung aus hat er aber nicht gemacht. Angeblich hatte er einstweilen jemanden d. Wohnung vermietet u. mir nichts mitgeteilt samt d. Möbel. Nur so gehts meiner Meinung nach nicht, er hätte mich verständigen können u. ich hätte sofort alles geräumt nur d. Wohnung samt fremden Möbel weitervermieten u. anschließend auch noch Geld dafür verlangen, d. spielts nicht. Ich zahle doch keine Miete wenn da bereits einige Monate eine Fremde Person drin gewohnt hat. Ich werde auf jedenfall versuchen d. ich die Möbel bekomme, u. wenn er sie mir nicht freiwillig geben bzw. aushändigt dann werde ich die Polizei einschalten, dann kriegt er auch gleich eine Anzeige wegen Steuerunterschlagung.
lg.
Danke für die Infos. Ich habe vor ein paar Monaten mit dem Vermieter vereinbart, sollte er d. Wohnung weitervermieten wollen etc. dann soll er mich verständigen u. ich räume d. Wohnung aus hat er aber nicht gemacht. Angeblich hatte er einstweilen jemanden d. Wohnung vermietet u. mir nichts mitgeteilt samt d. Möbel. Nur so gehts meiner Meinung nach nicht, er hätte mich verständigen können u. ich hätte sofort alles geräumt nur d. Wohnung samt fremden Möbel weitervermieten u. anschließend auch noch Geld dafür verlangen, d. spielts nicht. Ich zahle doch keine Miete wenn da bereits einige Monate eine Fremde Person drin gewohnt hat. Ich werde auf jedenfall versuchen d. ich die Möbel bekomme, u. wenn er sie mir nicht freiwillig geben bzw. aushändigt dann werde ich die Polizei einschalten, dann kriegt er auch gleich eine Anzeige wegen Steuerunterschlagung.
lg.
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