GasthermenTausch
Verfasst: 07.10.2024, 13:16
liebes Team,
ich wohne seit 65 Jahren in einem Altbau-heize bis Dato mit Gas(Gastherme) ...wie schaut es nun gesetzlich wirklich aus,da ich ja gelesen habe ,dass man keine NEUE Gastherme mehr installieren darf-da finde ich nur was den Neubau -vom Altbau lese ich nichts genaueres.
Sondern nur diese Brennwertthermen und das angeblich bis 2040 ? dann soll ja mit Gas Schluss sein?
daher meine Frage- mit diesen Brennwertthermen muß ja der Kamin geschliffen werden ?!
1.wer zahlt das? (Kamin im Kabinett und dahinter befindet sich das Stiegenhaus)
2.kann sich die Hausverwaltung quer stellen und dies dann nicht genehmigen ?
3.Im Haus befindet sich die Fernwärme-die will ich aber nicht-da dadurch so lt. Hausverwaltung damals mir gesagt wurde,dass dann von Kateg.C auf B die Grundmiete verrrechnet wird ?
denn WER ? zahlt dann im Falle wenn die Kategorie steigt die anfälligen Installationen?
4. Und im Falle wenn die jetzige Gastherme (Reperaturen sind ja ok) ich mir das selbe Modell neu kaufe ,da es im internet ja noch angeboten bzw. verkauft wird-dann fällt es dem Rauchfangkehrer ja nicht auf ?!
Danke LG
ich wohne seit 65 Jahren in einem Altbau-heize bis Dato mit Gas(Gastherme) ...wie schaut es nun gesetzlich wirklich aus,da ich ja gelesen habe ,dass man keine NEUE Gastherme mehr installieren darf-da finde ich nur was den Neubau -vom Altbau lese ich nichts genaueres.
Sondern nur diese Brennwertthermen und das angeblich bis 2040 ? dann soll ja mit Gas Schluss sein?
daher meine Frage- mit diesen Brennwertthermen muß ja der Kamin geschliffen werden ?!
1.wer zahlt das? (Kamin im Kabinett und dahinter befindet sich das Stiegenhaus)
2.kann sich die Hausverwaltung quer stellen und dies dann nicht genehmigen ?
3.Im Haus befindet sich die Fernwärme-die will ich aber nicht-da dadurch so lt. Hausverwaltung damals mir gesagt wurde,dass dann von Kateg.C auf B die Grundmiete verrrechnet wird ?
denn WER ? zahlt dann im Falle wenn die Kategorie steigt die anfälligen Installationen?
4. Und im Falle wenn die jetzige Gastherme (Reperaturen sind ja ok) ich mir das selbe Modell neu kaufe ,da es im internet ja noch angeboten bzw. verkauft wird-dann fällt es dem Rauchfangkehrer ja nicht auf ?!
Danke LG