Ich wohne seit september 06 mit einer arbeitskollegin in einer mietwohnung (mietdauer 4 jahre).
Nun ist die vermieterin ohne unser wissen in unsere wohnung während wir nicht zuhause waren um das Backrohr zu reparieren. wir vermuten das sie aber nicht zum ersten mal ohne unser wissen in der wohnung war.
auch sind in der 80m² wohnung nur zwei heizkörper (in einem schlafzimmer und im vorraum) die anderen räume sind somit unbeheizt was uns leider beim einzug entgangen ist.
da is jetzt im winter sehr kalt ist und es uns unangenehm ist das die vermieterin ohne unser wissen die wohnung betritt möchte meine kollegin nun ausziehen.
besteht das recht dazu und welche frist muss eingehalten werden?
lg
dringend kündigung
RE: dringend kündigung
Sie sollen sofort das Zylinder der Wohnungstür austauschen und der Vermieterin bekannt geben, dass Sie nicht mehr ohne Ihre Zustimmung in die Wohnung kommen darf. Für die Beheizung der Räume müssen Sie ihr auch eine Frist von 14 Tage geben. Unternimmt sie nichts, können Sie vorerst die Zahlung der Miete zu 100% (inklusiv der Betriebskosten) einstellen und in der Folge auch sofort, wegen komplette Unbrauchbarkeit des Mietobjektes, das Mietverhältnis sofort aufkündigen (diese Art von Kündigung kann täglich erfolgen). Dafür brauchen Sie aber Frist und Beweise bei der Hand haben (Briefe, Bilder, Zeugen, usw).
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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