Hallo!
Folgendes meine Frage:
Ich bin Student in einer Mietwohnung in Wien, 2 Zimmer und Küche, 45m² groß und einem Gas-Konvektor.
Nun wollte ich den Gas-Konvektor anmachen, aber leider springt die Flamme nicht über; anscheinend muss etwas kaputt sein.
Da es in den letzten Tagen angefangen hat, kühl zu werden und der Gas-Konvektor Küche und 2 Zimmer (alles 3 liegt nebeneinander) beheizen muss, ist die Heizung unentbehrlich. Nun aber ist was kaputt.
Laut Mietvertrag muss der Mieter für die Instandhaltung der Heizung (so hab ich es zumindest verstanden) sorgen.
Aber was bedeutet nun effektiv Instandhaltung? Muss ich nun als Mieter die Reperatur der Heizung bzw. des Gas-Konvektors übernehmen oder der Vermieter bzw. die Hausverwaltung dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert.
apropos: In der Wohnung gibt es nur diesen einen Gas-Konvektor und momentan ist es ziemlich "kühl" ohne Heizung. Außerdem ist der Konvektor eher alt.
Heizung kaputt
RE: Heizung kaputt
Leider bedeutet "Instandhaltung" auch die Therme zu reparieren.... Du solltest aber dein Mietvertrag von einer Mieterorganisation überprüfen lassen, weil es gibt schon 2 Entscheidungun, wo der Vermieter diese Kosten übernehmen musste. Vielleicht ist dein Fall auch vergleichbar.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Heizung kaputt
Danke für die Antwort.
Na gut, die Reperatur als Instandhaltung versteh ich.
Was wäre, wenn der ganze Heizkörper auszutauschen wäre? Das müsste dann der Vermieter übernehmen oder?
Na gut, die Reperatur als Instandhaltung versteh ich.
Was wäre, wenn der ganze Heizkörper auszutauschen wäre? Das müsste dann der Vermieter übernehmen oder?
RE: Heizung kaputt
Leider Gottes auch das nicht! ABER, dass eine Heizung so schlecht wird muss entweder der Mieter schon 20 Jahren dort gewohnt haben, oder war die Anlage schon vor dem Einzug beschädigt. Somit kam man hier die Reparatur auf den Vermieter verlegen. Auch dafür gibt es schon Judikatur. Wichtig ist, dass wenn man das Problem sieht, sofort schriftlich den Vermieter verständigen und Beweise dafür aufnehmen, dass die Anlage schon veraltert war.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
RE: Heizung kaputt
So wie es momentan ausschaut, ist der Gas-Konvektor kaputt. Leider handelt es sich um ein ziemlich altes Modell und somit muss ein neuer Konvektor her.
Wie siehts in diesem Fall aus?
Wie siehts in diesem Fall aus?
RE: Heizung kaputt
Der Mieter ist dafür verantwortlich. Das ist eine klare Rechtslage. Wenn du jedoch nachweisen kannst, dass die Therme schon vor deinem Einzug so schadhaft war, dass sie sicher bald aufallen würde, hast du eine gute Chance, die Reparatur bezahlt zu bekommen. Was wir, Rechtberater, in solchen Fällen empfehlen, ist ein Gespräch mit dem Vermieter und eine gütliche Einigung zu erreichen. Der Vermieter hat Interesse, dass die Therme erneuert wird, oft beteiligt er sich mit 50 % und mehr an die Anschaffung.
Deine Kosten kannst du dann sowieso beim Ausziehen (in Rahmen des § 10 MRG) amortisiert zurückfordern.
MfG,
MEMIL
Deine Kosten kannst du dann sowieso beim Ausziehen (in Rahmen des § 10 MRG) amortisiert zurückfordern.
MfG,
MEMIL
RE: Heizung kaputt
So, der Konvektor wurde vorerst repariert.
Laut Techniker aber liegt der Schaden an der Zündkerze und es gibt keine Ersatzteile mehr für dieses alte Gerät.
Wenn ich die Heizung total abschalte, muss ich wieder den Techniker holen, um die Zündflamme wieder anzumachen.
Ich habe es der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt und warte noch auf eine Antwort.
Meine Befürchtung liegt aber darin, dass wenn ich mal die Wohnung verlasse für den Gas-Konvektor verantwortlich gemacht werde, wenn die Hausverwaltung die Wohnung inspiziert.
Kann ich für den Heizkörper zur Verantwortung herangezogen werden?
RE: Heizung kaputt
Ja, nach dem Wortlaut des MRG ja. Aber du kannst feststellen lassen, dass die Heizkörper schon vor deinem Einzug so beschädigt waren, dass eine Reparatur unvermeidlich wäre. Dann muss der Vermieter und nicht du bezahlen. Das ist aber eine Beweisfrage.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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