Heizung kaputt

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Heizung kaputt

Beitrag von JUSLINE » 22.10.2006, 22:48

Hallo!



Folgendes meine Frage:



Ich bin Student in einer Mietwohnung in Wien, 2 Zimmer und Küche, 45m² groß und einem Gas-Konvektor.



Nun wollte ich den Gas-Konvektor anmachen, aber leider springt die Flamme nicht über; anscheinend muss etwas kaputt sein.



Da es in den letzten Tagen angefangen hat, kühl zu werden und der Gas-Konvektor Küche und 2 Zimmer (alles 3 liegt nebeneinander) beheizen muss, ist die Heizung unentbehrlich. Nun aber ist was kaputt.



Laut Mietvertrag muss der Mieter für die Instandhaltung der Heizung (so hab ich es zumindest verstanden) sorgen.



Aber was bedeutet nun effektiv Instandhaltung? Muss ich nun als Mieter die Reperatur der Heizung bzw. des Gas-Konvektors übernehmen oder der Vermieter bzw. die Hausverwaltung dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert.



apropos: In der Wohnung gibt es nur diesen einen Gas-Konvektor und momentan ist es ziemlich "kühl" ohne Heizung. Außerdem ist der Konvektor eher alt.




MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Heizung kaputt

Beitrag von MEMIL » 22.10.2006, 23:59

Leider bedeutet "Instandhaltung" auch die Therme zu reparieren.... Du solltest aber dein Mietvertrag von einer Mieterorganisation überprüfen lassen, weil es gibt schon 2 Entscheidungun, wo der Vermieter diese Kosten übernehmen musste. Vielleicht ist dein Fall auch vergleichbar.

MfG,

MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Heizung kaputt

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2006, 07:28

Danke für die Antwort.



Na gut, die Reperatur als Instandhaltung versteh ich.

Was wäre, wenn der ganze Heizkörper auszutauschen wäre? Das müsste dann der Vermieter übernehmen oder?






MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Heizung kaputt

Beitrag von MEMIL » 23.10.2006, 11:20

Leider Gottes auch das nicht! ABER, dass eine Heizung so schlecht wird muss entweder der Mieter schon 20 Jahren dort gewohnt haben, oder war die Anlage schon vor dem Einzug beschädigt. Somit kam man hier die Reparatur auf den Vermieter verlegen. Auch dafür gibt es schon Judikatur. Wichtig ist, dass wenn man das Problem sieht, sofort schriftlich den Vermieter verständigen und Beweise dafür aufnehmen, dass die Anlage schon veraltert war.

MfG,

MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Heizung kaputt

Beitrag von JUSLINE » 23.10.2006, 11:48

So wie es momentan ausschaut, ist der Gas-Konvektor kaputt. Leider handelt es sich um ein ziemlich altes Modell und somit muss ein neuer Konvektor her.



Wie siehts in diesem Fall aus?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Heizung kaputt

Beitrag von MEMIL » 23.10.2006, 12:18

Der Mieter ist dafür verantwortlich. Das ist eine klare Rechtslage. Wenn du jedoch nachweisen kannst, dass die Therme schon vor deinem Einzug so schadhaft war, dass sie sicher bald aufallen würde, hast du eine gute Chance, die Reparatur bezahlt zu bekommen. Was wir, Rechtberater, in solchen Fällen empfehlen, ist ein Gespräch mit dem Vermieter und eine gütliche Einigung zu erreichen. Der Vermieter hat Interesse, dass die Therme erneuert wird, oft beteiligt er sich mit 50 % und mehr an die Anschaffung.

Deine Kosten kannst du dann sowieso beim Ausziehen (in Rahmen des § 10 MRG) amortisiert zurückfordern.

MfG,



MEMIL


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Heizung kaputt

Beitrag von JUSLINE » 25.10.2006, 21:13



So, der Konvektor wurde vorerst repariert.

Laut Techniker aber liegt der Schaden an der Zündkerze und es gibt keine Ersatzteile mehr für dieses alte Gerät.

Wenn ich die Heizung total abschalte, muss ich wieder den Techniker holen, um die Zündflamme wieder anzumachen.



Ich habe es der Hausverwaltung schriftlich mitgeteilt und warte noch auf eine Antwort.

Meine Befürchtung liegt aber darin, dass wenn ich mal die Wohnung verlasse für den Gas-Konvektor verantwortlich gemacht werde, wenn die Hausverwaltung die Wohnung inspiziert.



Kann ich für den Heizkörper zur Verantwortung herangezogen werden?


MEMIL
Beiträge: 1117
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Heizung kaputt

Beitrag von MEMIL » 30.10.2006, 10:51

Ja, nach dem Wortlaut des MRG ja. Aber du kannst feststellen lassen, dass die Heizkörper schon vor deinem Einzug so beschädigt waren, dass eine Reparatur unvermeidlich wäre. Dann muss der Vermieter und nicht du bezahlen. Das ist aber eine Beweisfrage.

MfG,

MEMIL


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste