Kündigung Mietvertrag

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JUSLINE
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Kündigung Mietvertrag

Beitrag von JUSLINE » 19.10.2006, 20:20

Hallo



Ich habe einen auf drei Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Zusätzlich habe ich die Bedingung vereinbart, dass ich frühestens nach 12 Monaten mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis auflösen kann. Jedoch habe ich jetzt diesen Paragraphen im MRG gefunden:



(2) Im Fall eines nach Abs. 1 Z 3 befristeten Haupt- oder

Untermietvertrags über eine Wohnung hat der Mieter nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten schriftlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen.



Meine Frage ist daher. Kann ich den Mietvertrag mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen, obwohl ich eigentlich sechs Monate vereinbart habe? Außerdem würde ich gerne wissen, was ich machen kann wenn mein Vermieter auf die sechsmonatige Kündigungsfrist besteht. Ich habe einmal gehört, dass man den Mietvertrag dann gerichtlich kündigen muss. Was bedeutet das genau? Vielen Dank im Voraus für eure hilfe.



mfg christoph



MEMIL
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RE: Kündigung Mietvertrag

Beitrag von MEMIL » 20.10.2006, 21:29

Ja, du kannst! Die Vereinbarung von 6 Monaten ist nicht unzulässig, aber du kannst (nur bei Befristung, wie der Fall ist) dich auf die gesetzliche Bestimmung beziehen und nach einem Jahr, mit 3 Monaten, kündigen.




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