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Gemeindewohnung

Verfasst: 16.10.2006, 10:50
von JUSLINE
Hallo,



also ich würde gerne wissen ob es grundsätzlich rein rechtlich möglich ist, sich bei jemandem ( keine nahe Verwandschaft ! ) in dessen Gemeindewohnung dazu zu melden, ohne den Verdacht einer quasi Untermiete zu erwecken, welche ja bei Mietwohnungen verboten ist ?



Beispiel : Herr Muster ist Hauptmieter dieser Gemeindewohnung und Herr Meier ( nicht mit Muster nahe verwandt ) will dort Hauptgemeldet sein ( klarerweise nach Musters Einverständnis ).



Falls dies möglich ist, würde ich gerne wissen, ob diese Gemeindewohnung nach einer gewissen Zeit ( Monate, Jahre ... ) auf den Mitmieter ( also in dem Beispiel Herr Meier ) übertragbar ist, z.b. wenn Herr Muster ausziehen will und die Gemeindewohnung Herrn Meier überlassen will ?



Bitte um Hilfe



Mfg Klaus


RE: Gemeindewohnung

Verfasst: 22.10.2006, 15:49
von MEMIL
A darf B als Mitbewohner anmelden. Das bedeutet nicht unbedingt dass B ein Untermieter ist. Recht erwirb B aber kein. Eine zukünftige Abtretung des Mietrechts kann aber nur unter genaueren Voraussetzungen zustand kommen, was bei deinem Beispiel nicht der Fall ist.

MfG,

MEMIL


RE: Gemeindewohnung

Verfasst: 23.10.2006, 12:28
von JUSLINE
hallo,



danke für die info.