Hallo.
Sachverhalt: Meine Frau, Sohn und ich wohnen in einem Privathaus im Erdgeschoß zur Miete. Unsere Vermieterin wohnt im ersten Stock. Die eigentliche Wohnung hat 2 Zimmer, Küche, Bad. Dazu haben wir ein weiteres Schlafzimmer, welches gleich vom gemeinsamen Vorraum zu betreten ist. In unserem Mietvertrag, welchen wir mit dem Ex-Mann unserer Vermieterin, jedoch auf den Namen der Vermieterin ausgestellt ist, abgeschlossen haben ist angegeben: Wohnung mit 2 Zimmer, Küche, Bad + 10m² (zusätzliches Zimmer).
Mit dem Ex-Mann wurde ausgemacht, dass wir auch einen gewissen Teil des Kellers mitbenutzen dürfen, dies ist jedoch nicht im Mietvertrag angeführt (nur mündlich).
Meine Fragen:
- Wie verhält es sich mit dem Vorraum? Da er gleich nach der Eingangstüre ist und sich darin die Stiege in den ersten Stock befindet, benutzen wir ihn zwar gemeinsam, aber gehört er durch den Umstand, dass damit unsere Wohnung mit dem zusätzlichen Zimmer verbunden ist auch rechtlich zu unserer Wohnung?
(Fakt ist, dass wir ständig schikaniert werden von unserer Vermieterin, weil ihr dieses oder jenes, welches wir im Vorraum anbringen, zb: Pantoffelhalter, nicht "gefällt" und "schirch" ist. Wir müssen dann immer alles wieder wegräumen. Auf der anderen Seite verlangt sie, dass wir Heizkörper und Boden immer sauber halten (was für uns ja eh logisch ist).
- Wie verhält es sich mit dem uns, mündlich, zugesprochenen Teil des Kellers?
Vielen Dank, sulimo.
Fragen zu Mietrecht!
RE: Fragen zu Mietrecht!
Der Sachverhalt ist sehr umfangreich! Bitte wendet dich an einer Mieterorganisation, wo man dann deinen Mievertrag überprüfen kann.
Du kannst auch mir mailen (memil@gmx.net) und ich kann dir Tips geben, wo du eine gratis Beratung erhalten kann.
MFG,
MEMIL
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