Hallo, wer kann mir helfen.
Wir sind ein Genossenschaftswohnhaus und wollen einen Mieterbeirat/Vertreter wählen wissen aber nicht welche rechtlichen Vorschriften wir da einhalten müssen und wie das genau vor sich geht.
Kann mir jemand diesbezüglich Auskunft geben ?
Danke im Voraus an alle !!
Liebe Grüße
e.rodler
Wahl von Mieterbeiräten
RE: Wahl von Mieterbeiräten
Für Mieter (egal ob bei Genossenschaft oder nicht) gibt es keine diesbezügliche Regelung. Es gibt nicht einmal einen Bedarf dafür. Mieter haben keinen direkten Anspruch auf Entscheidungen, die die Eigentümerschaft betreffen. Einen Mieter kann die andere vertreten in Sachen die alle betreffen, dafür reicht es aber vollkommen eine Vollmacht. Sollte es zu einer Hausversammlung kommen, wo Mieter eingeladen werden, können sie von anderen vertreten werden. Ein Eigentümervertreter ist nur für Eigentümer vorgesehen (WRN 2002).
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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