Verletzung d. Meldepflicht
Verfasst: 11.09.2006, 11:35
Der Sachverhalt:
ich werde ab November Zivildienst leisten.
für diesen Zeitraum will ich Wohnkostenbeihilfe beantragen.
die Wohnung, in der ich als Hauptmieter wohne, habe ich seit drei Jahren.
Ich bin aber in dieser Wohnung nicht gemeldet, sondern noch an meinem früheren Wohnsitz. (Ummeldgung hätte innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen sollen!)
Das Problem:
Wenn ich mich jetzt an- bzw ummelde, und einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe stelle, muss ich den Mietvertrag und den Meldezettel vorlegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass zwischen Unterschreiben des Mietvertrags und Zeitpunkt der Ummeldung drei Jahre liegen.
Für die Wohnkostenbeihilfe ist das magistratische Bezirksamt des Hptwohnsitzes zuständig.
Fragen:
kann/muss dieses Beziksamt die Verletzung der Meldepflicht der Meldebehörde mitteilen?
Welche (Verwaltungs-?)Strafe habe ich dann zu erwarten?
Welche Alternativen habe ich?
ich werde ab November Zivildienst leisten.
für diesen Zeitraum will ich Wohnkostenbeihilfe beantragen.
die Wohnung, in der ich als Hauptmieter wohne, habe ich seit drei Jahren.
Ich bin aber in dieser Wohnung nicht gemeldet, sondern noch an meinem früheren Wohnsitz. (Ummeldgung hätte innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen sollen!)
Das Problem:
Wenn ich mich jetzt an- bzw ummelde, und einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe stelle, muss ich den Mietvertrag und den Meldezettel vorlegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass zwischen Unterschreiben des Mietvertrags und Zeitpunkt der Ummeldung drei Jahre liegen.
Für die Wohnkostenbeihilfe ist das magistratische Bezirksamt des Hptwohnsitzes zuständig.
Fragen:
kann/muss dieses Beziksamt die Verletzung der Meldepflicht der Meldebehörde mitteilen?
Welche (Verwaltungs-?)Strafe habe ich dann zu erwarten?
Welche Alternativen habe ich?