Verletzung d. Meldepflicht

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JUSLINE
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Verletzung d. Meldepflicht

Beitrag von JUSLINE » 11.09.2006, 11:35

Der Sachverhalt:

ich werde ab November Zivildienst leisten.

für diesen Zeitraum will ich Wohnkostenbeihilfe beantragen.

die Wohnung, in der ich als Hauptmieter wohne, habe ich seit drei Jahren.

Ich bin aber in dieser Wohnung nicht gemeldet, sondern noch an meinem früheren Wohnsitz. (Ummeldgung hätte innerhalb von drei Tagen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen sollen!)



Das Problem:

Wenn ich mich jetzt an- bzw ummelde, und einen Antrag auf Wohnkostenbeihilfe stelle, muss ich den Mietvertrag und den Meldezettel vorlegen. Aus diesen ist ersichtlich, dass zwischen Unterschreiben des Mietvertrags und Zeitpunkt der Ummeldung drei Jahre liegen.



Für die Wohnkostenbeihilfe ist das magistratische Bezirksamt des Hptwohnsitzes zuständig.





Fragen:

kann/muss dieses Beziksamt die Verletzung der Meldepflicht der Meldebehörde mitteilen?

Welche (Verwaltungs-?)Strafe habe ich dann zu erwarten?

Welche Alternativen habe ich?




MEMIL
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RE: Verletzung d. Meldepflicht

Beitrag von MEMIL » 14.10.2006, 13:41

Falsch! Du kannst dich sicher melden. Eine Überprüfung der Meldepflicht wird nur gegenwärtig gemacht. Du kannst behaupten, dass du erst jetzt in die Wohnung eingezogen bist. Es gibt keine Pflicht zu wohnen wo du einen Mietvertrag hast. Du kannst auch behaupten, dass du die Wohnung nur für Studienzwecke verwendet hast. Jetzt willst dort richtig wohnen.

MFG,

MEMIL

memil@gmx.net


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