rückwirkende Hauptmietzinserhöhung
Verfasst: 09.09.2006, 09:14
Hallo,
meine Frage ist folgende: Ich wohne in einem Altbau in Hauptmiete. Mein Vermieter will jetzt (Sep. 2006) den Hauptmietzins (indexgesichert) rückwirkend per August 2005 erhöhen und verlangt dafür eine Nachzahlung.
Ich habe online Texte gefunden, die
a.) aussagen, daß man Erhöhungen 14 Tage vor Wirksamwerden bekanntgeben muß.
b.) rückwirkende Erhöhungen unzulässig sind.
Ich gehe deshalb davon aus, daß ich die Nachforderung nicht begleichen muß. Ist das korrekt?
meine Frage ist folgende: Ich wohne in einem Altbau in Hauptmiete. Mein Vermieter will jetzt (Sep. 2006) den Hauptmietzins (indexgesichert) rückwirkend per August 2005 erhöhen und verlangt dafür eine Nachzahlung.
Ich habe online Texte gefunden, die
a.) aussagen, daß man Erhöhungen 14 Tage vor Wirksamwerden bekanntgeben muß.
b.) rückwirkende Erhöhungen unzulässig sind.
Ich gehe deshalb davon aus, daß ich die Nachforderung nicht begleichen muß. Ist das korrekt?