Hallo,
meine Frage ist folgende: Ich wohne in einem Altbau in Hauptmiete. Mein Vermieter will jetzt (Sep. 2006) den Hauptmietzins (indexgesichert) rückwirkend per August 2005 erhöhen und verlangt dafür eine Nachzahlung.
Ich habe online Texte gefunden, die
a.) aussagen, daß man Erhöhungen 14 Tage vor Wirksamwerden bekanntgeben muß.
b.) rückwirkende Erhöhungen unzulässig sind.
Ich gehe deshalb davon aus, daß ich die Nachforderung nicht begleichen muß. Ist das korrekt?
rückwirkende Hauptmietzinserhöhung
RE: rückwirkende Hauptmietzinserhöhung
Leider nicht! Der Vermieter darf bis 36 Monaten rückwirkend die Anpassung von dir verlangen (ABGB). Die regelmässige Einhebungen müssen dir einen Monat vor dem Inkraftretten bekannt gegeben werden. Die rückwirkenden Einhebung stellen aber einen Sondernanspruch des Vermieters dar. Das darf von dir extra verlangt werden. Beträge die mehr als 36 Monate zurückliegen sind verjährt.
MfG,
MEMIL
MfG,
MEMIL
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