Kautionssparbuch mit Losungswort

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JUSLINE
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Kautionssparbuch mit Losungswort

Beitrag von JUSLINE » 31.08.2006, 16:03

wir sind zum 01.04.06 ein neues Mietverhältnis eingegangen. die Hinterlegung der Kaution haben wir entgegen des Mietvertrages auf ein Sparbuch hinterlegt.

Da wir erst jung in Österreich leben, wurde ein Sparbuch mit Losungswort angelegt. Die Vermieterin nahm dieses auch wortlos an und schien zur damaligen Zeit zufrieden. nunmehr sucht sie aber "das Haar in der Suppe" und bat uns am 28.08.06, dass wir ihr das Losungswort mitteilen. Leider konnte mein Mann ihr das sofort nicht beantworten.

Sie jedoch kann es mal wieder nicht erwarten und schrieb uns nunmehr heute 31.08.06, dass sie die Kaution in bar überreicht haben möchte. Wenn sie den Betrag in Händen hält werden wir das Kautionssparbuch von ihr zurück bekommen.

Wir sind damit aber überhaupt nicht einverstanden, da der Betrag auf 3 Jahre fest angelegt ist und wir knapp 5.000 EUR ihr nicht so in die Hand geben wollen und können. Besonders nicht unter den angespannten Verhältnis, da sie ja nicht mal zu einem Gespräch bereit ist.



Bitte sagen sie uns, ob wir auf dieser Form stand halten können? Sie hätte ja mit der Übergabe die Annahme in dieser Form verweigern können?



Mit freundlichen Grüßen L.




MEMIL
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RE: Kautionssparbuch mit Losungswort

Beitrag von MEMIL » 06.09.2006, 01:35

Eine recht kuriose Situation. Rein rechtlich müssen Sie das Lösungswort bekannt geben, weil die Kaution unvermindert und zugänglich der Mieterin zur Verfügung stehen muss. Das ist eine klare Aussage, die niemand bestreitet. Jedoch, nachdem die Mieterin schon das Sparbuch ohne Lösungswort angenommen hat, dürfen Sie behaupten, dass beide Parteien so gewollt haben und dabei wird es bis zum Ende des Mietverhältnisses bleiben. Sagen Sie der Mieterin, dass Sie das Lösungswort nicht bekannt geben werden und dass, wenn Sie Forderungen gegen Sie stellen will, soll sie schriftlich bekannt geben, sie werden darüber Stellung nehmen und fall Sie die Forderungen anerkennen, werden Sie dann den Betrag bezahlen. Das Sparbuch muss Sie ihnen dann zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

MEMIL, memil@gmx.net




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