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Betriebskostennachzahlung!

Verfasst: 29.08.2006, 15:34
von JUSLINE
Hallo!

Folgende Situation. Ich habe mit 1.03.06 meinen Mietvertrag gekündigt. Nun habe ich die Betriebskostenabbrechnung erhalten und es wurde für 2005 eine Nachzahlung gefordert. Ich habe ein halbes Jahr mit meiner Freundin dort gewohnt, dadurch sind Mehrkosten an Kanal und Abwassergebühren entstanden.

Bin ich verpflichte diese Kosten nach zu zahlen??

Vielen dank im Voraus für die Antwort


RE: Betriebskostennachzahlung!

Verfasst: 06.09.2006, 01:17
von MEMIL
Gründsätzlich ja. Jedoch empfehle ich Ihnen (nachdem Sie schon die Wohnung verlassen haben) die Zulässigkeit der Forderung schnell bei einer Mieterorganisation überprüfen zu lassen, bevor sie die Forderung bezahlen. Das ist aber nicht die gesetzlich vorgesehene Vorgangsweise. Richtig ist, dass Sie die Forderung mit Vorbehalt bezahlen, dann überprüfen und einklagen. Sie haben aber weniger zu verlieren, zumal das Mietverhältnis schon gekündigt wurde. Es geht darum festzustelen ob die Forderung unter Betriebskosten wirklich einzuordnen sind. Dafür muss das Gebäude (Baujahr, Benutzungsbewilligung), den Mietvertrag und die Abrechnung genau überprüft werden.

MFG,

Memil@gmx.net