Kaution

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Kaution

Beitrag von JUSLINE » 26.08.2006, 13:25

Wir haben vor 10 Jahrten ein Haus angemietet. Die Kaution (€ 2.600,--) wurde in Form eines Sparbuches übergeben. Leider haben wir keine Übernahmebestätigung - das haben wir damals leider übersehen. Der Mietvertrag wurde bereits 2x verlängert und nie gab es eine Beanstandung bzgl. der Kaution. Auch hatten wir immer ein gutes Verhältnis. Jetzt wo wir mit Ende des Jahres ausziehen müssen, meint der Vermieter er habe nie eine Kaution bekommen und fordert diese von uns ein. Leider habe wir keinen Beweis, dass wir ihm das Geld übergeben haben, es ist aber mehr als sonderlich mit dieser Forderung plötzlich nach 10 Jahren zu kommen.

Ist das eigentlich nicht schon verjährt? Hätte der Vermieter dies nicht schon früher schriftlich einfordern müssen?



akita2
Beiträge: 11
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Kaution

Beitrag von akita2 » 26.08.2006, 14:41

Schauen Sie, bitte, nach, was Sie an schriftlichen Unterlagen alles finden können: Wie sieht der schriftliche Mietvertrag aus. Gibt es hier nur ein Schriftstück, auf dem Zusätze gemacht wurden mit der Verlängerung, oder existieren mehrere Verträge? Ist hier etwas von einem Sparbuch verzeichnet?



Haben Sie noch weitere Unterlagen von damals - wie Wohnungsinserat, Bankauszüge, Verzeichnisse von Sparbuchnumern, mit Hinweisen auf Daten des Sparbuchs, betreffend den seinerzeitigen Geldfluß (woher stammte das Kautionsgeld - wurde es von einem Konto abgehoben, auf das Sparbuch überwiesen?



Hier stellt sich ja beim ersten Anblick die Frage, dass Sie die Kaution zurückzubekommen haben vom Vermieter und nicht der Vermieter von Ihnen eine Kaution zu bekommen hat. Verjährt wäre dessen Forderung, falls entstanden und von Ihnen nicht erfüllt seinerzeit, zwar nicht, aber es spricht die allgemeine Üblichkeit dagegen, dass, falls Kaution gefordert wurde für den Wohnungseinzug, dieser dann ohne Kautionsleistung gewährt wurde. Ebenso sprechen die anstands- und zahlungslosen Vertragsverlängerungen gegen eine offene Kautionsforderung des Vermieters.



Sonderbar erscheint mir das nicht, dass der Vermieter jetzt behauptet, keine Kaution erhalten zu haben. Ich kann mir das so erklären, dass in den Mietunterlagen des Vermieters kein Kautionsbetrag als erhalten aufscheint. Das könnte mit der Art zusammenhängen, wie seinerzeit der Kautionsempfang (das Sparbuch) buchhalterisch verzeichnet oder eben nicht festgehalten wurde. 10 Jahre sind auch ein langer Zeitraum. Vielleicht liegt das Sparbuch in einem alten, bereits abgelegten Ordner des Vermieters, wurde dort übersehen/vergessen.



akita


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 14 Gäste