Mietrechtseintritt für Freundin

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JUSLINE
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Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von JUSLINE » 24.08.2006, 19:58

Hallo,



ich hätte da bitte eine Frage:



Mein Mieter möchte, daß seine Freundin mit als Mieterin in den bestehenden Mietvertrag (befristet, nur tw. dem MRG unterworfen) mit aufgenommen wird (weil sie einen Vertrag für Ihr Visum / Aufenthaltsgenehmigung braucht).



Ich habe prinzipiell dagegen nichts einzuwenden (oder gibt es etwas, was gravierend dagegen spricht), nur weiß ich nicht, wie das zu vollziehen ist.



Formulierungen "Eintritt in das Mietrecht" finde ich zuhauf, nur beziehen sich diese allesamt nur auf §14 MRG (Tod des Mieters) oder §12 MRG (Verwandschaft / Lebensgefährt bei Abtretung Mietrecht), was bei uns ja nicht der Fall ist.



Würde in meinem Fall auch so eine Vereinbarung (Fr. X wird als Mieterin in den Mietvertrag vom xx.xx.xxxx aufgenommen und tritt damit in die Mietrechte und -pflichten ein) genügen?



Vielen Dank im Voraus.

Georg




akita2
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von akita2 » 26.08.2006, 14:55

hallo georg,



mit diesen fällen des "eintritts in ein mietrecht" sind ja konstellationen gemeint, wo die neu hinzu gekommene person anstelle des früheren mieters in den vertrag eintritt. das kann hier ja nicht in der vom gesetz gemeinten form sein.



was die freundin ihres mieters hier benötigt, ist ein von der fremdenbehörde gewünschte schriftlicher nachweis eines für die aufenthaltszeit (oder einem teil davon) gesicherten wohnrechtes.



zunächst wird ihr mieter nach den meldevorschriften sowieo berechtigt sein, seiner freundin in der von ihnen angemieteten wohnung einen "meldezettel" zu unterschreiben, und wenn sie nicht gerade nur ein zimmer hier in untermiete vergeben haben bzw. einverstanden sind, dass die frau in dieser wohnung mitlebt, dann werden sie auch nichts dagegen einzuwenden haben (privatrechtlich, als vermieter).



etwas anderes ist es, ob sie jetzt diese person in den mietvertrag, den sie mit ihrem mieter haben, als mitmieterin aufnehmen, sodass diese dieselben rechte erhält ihnen gegenüber wie der mieter. das bedeutet dann auch, dass er ausziehen kann, wenn er möchte, und die frau dann weiter die miete an sie zahlt, eben dann die einzige mieterin sein würde ihnen gegenüber. ob sie das wollen?



auch wäre me zu bedenken, wie die befristung des vertrags gestaltet ist, bzw. ob hier mindestzeiten nach dem gesetz gelten, und ob mit dieser unterschrift, die sie setzen und die mitbewohnerin zur (mit-) mieterin machen, die mindestzeiten bis zur mit dem anderen mieter vereinbarten restlaufzeit des vertrags unterschritten wurden; ob dann nicht gegenüber der mitbewohnerin ein unbefristeter vertrag entstanden sein könnte, ihnen gegenüber. das weiß ich aber jetzt nicht auswändig, und habe es auch nicht extra nachgesehen (frage der rechtssprechung?)



evtl. könnte die frau als untermieterin des mieters - wenn sie das untermietverhältnis gestatten - oder es nach dem gesetz zulässig ist - zu einem vertrag kommen, der der fremdenbehörde genügt, - aber hier müßten sie nicht unterschreiben.



mfg, akita


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JUSLINE
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von JUSLINE » 27.08.2006, 10:56

Hallo,



vielen Dank für diese Antwort.



Ich fürchte auch, daß durch die Abänderung des Hauptmietvertrags ein unklares Verhältnis (Laufzeit etc.) entsteht und einen unbefristeten Vertrag möchte ich auf keinen Fall riskieren.



Welche Nachteile würden mir als Vermieter entstehen, wenn ich eine Untermiete in diesem Falle erlauben würde?



Nochmals viele Dank

Georg


akita2
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von akita2 » 27.08.2006, 13:36

Leider kann ich Ihnen das so nicht sagen. Einerseits scheint der Blick die Zukunft schwierig, wo gibt es schon Garantien? - Andererseits sollte man den Fall genauer kennen. Nehmen Sie lieber juristische Beratung (persönlich, vielleicht gemeinsam mit Mieter/Mitbewohnerin des Mieters, unter Mitnahme des bisher geschlossenen Vertrags und Information bezüglich der Anforderungen der Fremdenbehörde) in Anspruch, bevor Sie hier etwas unterschreiben. Evtl. könnte ja der Mieter ohne Ihre Einwilligung eine Untermieterin hereinnehmen, dann braucht es Sie nicht bzw. nicht Ihre Unterschrift.



grüße, akita


MEMIL
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von MEMIL » 06.09.2006, 01:43

Ich kann da was sagen. Eine Untervermietung ist ohne weiteres möglich, sogar wenn der Mietvertrag das untersagt hat. Es ist aber richtig, dass bevor was hier gemacht wird, den Fall genau überprüft wird. Bei Mietverhältnissen, die dem MRG zur Gänze unterstehen, ist das in Ordnung. Bei Neubauten gilt aber hier was vereinbart wurde.

Deswegen müssten wir hier den konkreten Fall (Unterlagen) überprüfen, was die Rahmen dieses Forums entspringen würde. Mietrechtsorganisationen (eventuell Beratung beim Gericht am Amtstag) sind gefragt.

MFG,

MEMIL


akita2
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RE: Mietrechtseintritt für Freundin

Beitrag von akita2 » 06.09.2006, 09:20

@memil: nein, bin ich nicht ihrer meinung.



hier fragt ein/e vermieterIn an, dadurch ergibt sich eine etwas andere interessensposition als oft für die mieterseite.



hier ist auch die fremdenbehörde im spiel, die durchaus im vergleich zu mietrechtlichen vorschriften andere anforderungen an wohnrechte/mietrechte einer partei stellt. (zb formverpflichtung, anforderung an die rechtsposition des vermieters/untervermieters).



auch wenn ein untermietvertrag geschlossen werden kann, also dessen abschluss möglich ist, könnte ein kündigungsrecht des vermieters bestehen. nur, um das ging es hier nicht, sondern hier stellt sich diese frage erst einmal gar nicht, da ja unseres wissens ein eintritt in den mietvertrag gewünscht wurde vom mieter für die dame und nicht vornehmlich ein untermietvertrag, und da ja der vermieter zustimmen sollte; - das würde die vorhergegangenen vereinbarungen verändern.



also auch wenn eine untervermietung zb zu recht als kündigungsgrund im vertrag extra festgehalten worden sein sollte, und der vermieter ist jetzt einverstanden mit eintritt in den vertrag, untervermietung etc., dann gilt doch das früher vereinbarte nicht mehr bzw. nur modifiziert.



hallo memil, wer sind sie eigentlich? haben sie jus schon fertig studiert? ich habe die anwaltsprüfung, schaue derzeit nur hin und wieder hier herein, ist aber natürlich ein interessantes forum.



lg akita


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