Guten Tag!
Ich wollte fragen, ob mir jemand darüber Auskunft geben könnte, ob die Eintragung des Bestandrechts in das Grundbuch einer Gerichtsgebühr im Sinne des Gerichtsgebührengesetzes unterliegt. In § 33 TP 9 GGG ist von der Eintragung eines Bestandrechts nämlich keine Rede.
Würd mich freuen, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte. Schon mal Danke im Voraus,
Mario
Eintragung des Bestandrechts in das Grundbuch
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