Kündigung
Verfasst: 31.07.2006, 18:01
Hy,
Hätte eine Frage bzgl. gerichtliche Kündigung, muss man die Kosten dafür selbst leisten? Und bei einer gerichtl. Kündigung muss man die 3 monatige Kündigungsfrist auch einhalten?
Eine weitere Frage hätte ich noch, wenn ich eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen habe bzgl. Kündigung, ist das möglich das er es sich dann doch wieder anders überlegt?
Danke,
lg.
Hätte eine Frage bzgl. gerichtliche Kündigung, muss man die Kosten dafür selbst leisten? Und bei einer gerichtl. Kündigung muss man die 3 monatige Kündigungsfrist auch einhalten?
Eine weitere Frage hätte ich noch, wenn ich eine mündliche Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen habe bzgl. Kündigung, ist das möglich das er es sich dann doch wieder anders überlegt?
Danke,
lg.