Instandhaltung/Rücklagenzuführung an Mieter verrechnen?
Verfasst: 25.07.2006, 19:34
Hallo!
Ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung (6-Parteien-Haus). Im Mietvertrag steht drin, dass ich für "Betriebs-, Heizungs-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten - kurz Betriebskosten" aufkommen soll. In meiner Unwissentheit habe ich das unterschrieben (meine 1. Wohnung).
Nun werden folgende Kosten in beträchtlicher Höhe abgerechnet:
Außenanlage/Dach: 71,60 EUR
Instandhaltung: 130,33 EUR
Zufuhr Rücklage: 402,58 EUR
Der Vermeiter stellt sich quer und beruft sich darauf, dass die Wohnung nach 1945 gebaut wurden und somit nicht vollständig dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Bevor ich nun zum Anwalt gehe und dann für nix Geld bezahle, wollte ich eure Meinung hören.
Darf er oder darf es nicht verrechnen? ... es geht hier um eine Rückzahlung von 506 EUR wenn er es nicht darf oder eine Nachzahlung von 148 EUR, wenn er es darf.
Grüße, Ayco
Ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung (6-Parteien-Haus). Im Mietvertrag steht drin, dass ich für "Betriebs-, Heizungs-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten - kurz Betriebskosten" aufkommen soll. In meiner Unwissentheit habe ich das unterschrieben (meine 1. Wohnung).
Nun werden folgende Kosten in beträchtlicher Höhe abgerechnet:
Außenanlage/Dach: 71,60 EUR
Instandhaltung: 130,33 EUR
Zufuhr Rücklage: 402,58 EUR
Der Vermeiter stellt sich quer und beruft sich darauf, dass die Wohnung nach 1945 gebaut wurden und somit nicht vollständig dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Bevor ich nun zum Anwalt gehe und dann für nix Geld bezahle, wollte ich eure Meinung hören.
Darf er oder darf es nicht verrechnen? ... es geht hier um eine Rückzahlung von 506 EUR wenn er es nicht darf oder eine Nachzahlung von 148 EUR, wenn er es darf.
Grüße, Ayco