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Instandhaltung/Rücklagenzuführung an Mieter verrechnen?

Verfasst: 25.07.2006, 19:34
von JUSLINE
Hallo!



Ich bin Mieter in einer Eigentumswohnung (6-Parteien-Haus). Im Mietvertrag steht drin, dass ich für "Betriebs-, Heizungs-, Verwaltungs- und sonstigen Kosten - kurz Betriebskosten" aufkommen soll. In meiner Unwissentheit habe ich das unterschrieben (meine 1. Wohnung).



Nun werden folgende Kosten in beträchtlicher Höhe abgerechnet:

Außenanlage/Dach: 71,60 EUR

Instandhaltung: 130,33 EUR

Zufuhr Rücklage: 402,58 EUR



Der Vermeiter stellt sich quer und beruft sich darauf, dass die Wohnung nach 1945 gebaut wurden und somit nicht vollständig dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Bevor ich nun zum Anwalt gehe und dann für nix Geld bezahle, wollte ich eure Meinung hören.



Darf er oder darf es nicht verrechnen? ... es geht hier um eine Rückzahlung von 506 EUR wenn er es nicht darf oder eine Nachzahlung von 148 EUR, wenn er es darf.



Grüße, Ayco


RE: Instandhaltung/Rücklagenzuführung an Mieter verrechnen?

Verfasst: 05.08.2006, 09:20
von MEMIL
Leider darf er! Wenn die Liegenschaft überhaupt nicht dem MRG untersteht, kann der Vermieter mit dir vereinbaren dass du die Wohnung 2 Mal im Jahr sanieren musst und die Vereinbarung gilt (wenn du diese unterschieben hast)

Leider!

MEMIL