Schimmelpilz & Mietzinsminderung
Verfasst: 19.07.2006, 13:21
Sachlage:
Wir haben im Mai 2006 eine neue große Wohnung bezogen. Die Wohnung war angeblich saniert, Böden neu verlegt, Wände frisch gestrichen.
Im Speisezimmer fiel mir eine glattgestrichene Fläche unter den Fenstern auf, die sich vom Reibputz unterschieden hat und ich hatte den Hausverwalter bei der Wohnungübergabe gefragt, ob da mal in der Wohnung Schimmelpilz gewesen sei. Er antwortete mit einem NEIN.
Problem:
Schon nach einigen Tagen nach dem Einzug, fing an vielen Stellen in der Wohnung die neue Farbe an, herunterzubröckeln.
Kurze Zeit später war an 6 Wänden (in verschiedenen Räumen) Schimmelbildung zu sehen.
Das haben wir der Wohngenossenschaft sofort gemeldet. Ein Herr von einer Leckortungtechnik-Firma, den die Genossenschaft zu uns kurze Zeit später geschickt hat, sagte mir, dass schon bereits vor einem Jahr die ganze Wohnung schimmelig gewesen sei. Es wurde anscheinend aber nichts unternommen, nur die Wände frisch gestrichen. Wenn aber ein Schimmelpilz vorhanden ist, darf eine Malereifirma gar nicht darüber streichen. Zusätzlich muss sie, bevor sie die Wohnung ausmalt, den Feuchtigkeitsgrad des Mauerwerks überprüfen. Das wurde anscheinend gemacht, berichtet ein Herr von einer Sanierungsfirma.
So. Jetzt ist Hochsommer, wir haben eine Dachwohung, in der Wohnung herrschen so um die 35 °C und wir müssen zusätzlich (!) 2 Entfeuchtungsgeräte dulden, die Hitze erzeugen, und das alles bei geschlossenen Fenstern!
Und was nützt es die Geräte aufzustellen, wenn das eigentliche Leck, das sich irgendwo befindet, noch nicht einmal gesucht wurde??
Das ist wirklich eine Zumutung (Hitze,Lärm von den Geräten) und aus diesem Grund schalte ich diese Geräte untertags, wenn ich zuhause bin, aus.
Hätte die Wohnungsübergabe überhaupt stattfinden dürfen, wenn die Genossenschaft von dem Schimmelpilz gewusst hat und nichts dagegen unternommen hat?
Ich möchte unbedingt eine Mietzinsminderung beantragen, weiß aber nicht, wie&wo ich das rechtlich korrekt machen soll.
Gibt es eine Richtwert-Tabelle für Mietminderung?
Mit freundlichen Grüßen
Luczynska Maria
Wir haben im Mai 2006 eine neue große Wohnung bezogen. Die Wohnung war angeblich saniert, Böden neu verlegt, Wände frisch gestrichen.
Im Speisezimmer fiel mir eine glattgestrichene Fläche unter den Fenstern auf, die sich vom Reibputz unterschieden hat und ich hatte den Hausverwalter bei der Wohnungübergabe gefragt, ob da mal in der Wohnung Schimmelpilz gewesen sei. Er antwortete mit einem NEIN.
Problem:
Schon nach einigen Tagen nach dem Einzug, fing an vielen Stellen in der Wohnung die neue Farbe an, herunterzubröckeln.
Kurze Zeit später war an 6 Wänden (in verschiedenen Räumen) Schimmelbildung zu sehen.
Das haben wir der Wohngenossenschaft sofort gemeldet. Ein Herr von einer Leckortungtechnik-Firma, den die Genossenschaft zu uns kurze Zeit später geschickt hat, sagte mir, dass schon bereits vor einem Jahr die ganze Wohnung schimmelig gewesen sei. Es wurde anscheinend aber nichts unternommen, nur die Wände frisch gestrichen. Wenn aber ein Schimmelpilz vorhanden ist, darf eine Malereifirma gar nicht darüber streichen. Zusätzlich muss sie, bevor sie die Wohnung ausmalt, den Feuchtigkeitsgrad des Mauerwerks überprüfen. Das wurde anscheinend gemacht, berichtet ein Herr von einer Sanierungsfirma.
So. Jetzt ist Hochsommer, wir haben eine Dachwohung, in der Wohnung herrschen so um die 35 °C und wir müssen zusätzlich (!) 2 Entfeuchtungsgeräte dulden, die Hitze erzeugen, und das alles bei geschlossenen Fenstern!
Und was nützt es die Geräte aufzustellen, wenn das eigentliche Leck, das sich irgendwo befindet, noch nicht einmal gesucht wurde??
Das ist wirklich eine Zumutung (Hitze,Lärm von den Geräten) und aus diesem Grund schalte ich diese Geräte untertags, wenn ich zuhause bin, aus.
Hätte die Wohnungsübergabe überhaupt stattfinden dürfen, wenn die Genossenschaft von dem Schimmelpilz gewusst hat und nichts dagegen unternommen hat?
Ich möchte unbedingt eine Mietzinsminderung beantragen, weiß aber nicht, wie&wo ich das rechtlich korrekt machen soll.
Gibt es eine Richtwert-Tabelle für Mietminderung?
Mit freundlichen Grüßen
Luczynska Maria