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Betriebskostenabrechnung/Zählerablesung

Verfasst: 13.07.2006, 10:38
von ErwinS
Hallo



Ich hab folgende Frage



Meine Freundin wohnt in einem Haus mit mehr Parteien.



Sie hat neulich mal eine Abrechnung der Betriebskosten bekommen.



Darauf standen sämtliche Kosten für Wasser und Heizung!



Nun meine Frage, die Zähler für Wasser und Heizung sind in der Wohnung hinter einer Klappe.



Aber es war nie wer da (jedenfals nie als sie Zuhause war) um die Zähler abzulesen.



Es ist aber unwarscheinlich das es noch andere Zähler gibt, ich vermute da aber das jemand während der Abwesenheit in der Wohnung war um die Zähler abzulesen!!



Dar der Vermieter einfach in die Wohnung und die Zähler ablesen wenn der Mieter nicht da ist??



MFG Erwin




RE: Betriebskostenabrechnung/Zählerablesung

Verfasst: 14.07.2006, 09:00
von karli
Es gibt auch noch andere Möglichkeit - die Betriebskosten werden nach Nutzfläche abgerechnet - das ist dann der Fall, wenn nicht eine bestimmte Anzahl der Mieter einer Abrechnung nach Zählerständen zustimmt.



lg

Karli


RE: Betriebskostenabrechnung/Zählerablesung

Verfasst: 14.07.2006, 11:47
von ErwinS
Aber auf der Abrechnung stehen die Zählerstände drauf, also muss was abgelesen worden sein?


RE: Betriebskostenabrechnung/Zählerablesung

Verfasst: 27.07.2006, 02:11
von JUSLINE
war das keine schätzung? hin und wieder wird geschätzt, also hochgerechnet, wenn keiner zu hause war.



unabhängig davon muss es sich um einen irrtum handeln. daher unbeding die hausverwaltung schriftlich informieren, dass - offensichtlich versehentlich - der gesamtbetrag nur einer mieterin (oder der gesamtbetrag allen mietern) vorgeschrieben worden ist.