nach mündlicher Vereinbarung mit Schlüsselübergabe weiter Miete gefordert.
nach mündlicher Vereinbarung mit Schlüsselübergabe weiter Miete gefordert.
Nach einer Trennung habe ich den Vermieter gebeten den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen und so kam es zu einer Schlüsselübergabe welche ich über WhatsApp nachweisen kann. Das ganze war eine mündliche Vereinbarung. Jetzt auf einmal kommt die Forderung via Anwalt für die gesamte Miete innerh 4 Werktage zu überweisen. Wie sieht hier die Rechtslage aus. Rechtschutzversicherung hab ich dafür leider keinen.
Re: Nach mündlicher Vereinbarung mit Schlüsselübergabe weiter Miete gefordert.
Nachdem es zu viele Unbekannte gibt (Art des Anwendungsbereiches des MRG, un-/befristetes Mietverhältnis, bisherige Mietdauer, Kündigungsfrist), verweise ich insbesondere hinsichtlich der Form einer Kündigung auf folgenden Link:
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Beendigung_des_Mietvertrages.html#heading_Kuendigung_durch_den_Mieter
Es wäre natürlich mit dem Vermieter zu klären, warum er sich veranlasst sah, einen Anwalt hinzuziehen. Oft glauben Mieter, sie bräuchten die Miete ab dem Tag der Schlüsselübergabe nicht mehr bezahlen und bedenken die Zeit während der Kündigungsfrist nicht bzw. ist unter Umständen die Miete für ein Jahr zu zahlen, auch wenn man vorher ausgezogen ist.
https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/Wohnen/miete/Beendigung_des_Mietvertrages.html#heading_Kuendigung_durch_den_Mieter
Es wäre natürlich mit dem Vermieter zu klären, warum er sich veranlasst sah, einen Anwalt hinzuziehen. Oft glauben Mieter, sie bräuchten die Miete ab dem Tag der Schlüsselübergabe nicht mehr bezahlen und bedenken die Zeit während der Kündigungsfrist nicht bzw. ist unter Umständen die Miete für ein Jahr zu zahlen, auch wenn man vorher ausgezogen ist.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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