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§ 30a KSchG

Verfasst: 10.07.2006, 12:09
von bender1
Kann mir jemand helfen, was ungefähr "Vertragserklärung" bedeutet?



Der Anruf beim Makler, dass ich die Wohnung mieten will oder der Moment der Unterzeichnung des Mietvertrags?



Danke und GLG

bender

RE: § 30a KSchG

Verfasst: 11.07.2006, 21:08
von MEMIL
Vertragserklärung im § 30a KSchG bezieht sich nicht auf Mietvertrag (diese Bestimmung gilt für alle Geschäfte des Konsumenten) sondern auch die Pflichte und Rechte (insbesondere Rücktrittsrecht) die man bei der Vermittlung eingeht: Anzahlung, Hohe der Leistungen (bei Kauf in Raten ab auch bei Mietverträgen, Betriebskosten, Beschreibung des Mietgegenstandes, Wohnfläche, usw…

MFG,

MEMIL