Mietrecht Haus
Verfasst: 30.06.2006, 20:27
Erstmal Hallo an alle, bin neu hier.
Also gleich mal zum Thema:
Meine Mutter hat sich ein kleines Haus gemietet. Sie hat das ganze zuerst einmal mündlich mit dem Vermieter gemacht, selbiger war heute (30.06.2006) bei ihr, legt ihr irgendeinen Vordruck einer Mietwohnung hin.
Dann wollte er in den Vetrag einsetzen, dass meine Mutter nur 200 Euro statt 400 zahlt. (Proforma wegen Steuern und Gebühren anscheinend). Und die anderen 200 als Kaution. (12xmal halt)
Anzumerken ist dass meine Mutter eine Mietvorauszahlung von 12x400 Euro getätigt hat. Dieses gibts schriftlich mit Unterschrift beider Seiten sowie Einzahlungsbest.
Meine Mutter hat natürlich nix Unterschrieben, und er ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen.
Meine Frage ist nun, wie das weitergehen könnte?
Rauswurf oder sonstiges? Gibts da dann auch eine Frist, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist?
Ich meine, die beiden müssen sich ja einig werden, notfalls mit Anwalt.
Wie ist ein "Handschlag-Vertrag" zu werten?
Schreibt mal alles was euch einfällt, Gedanken, Tipps, usw.
Würde mich brennend intressieren, was ihr dazu sagt.
Danke und mfg
Ben
Also gleich mal zum Thema:
Meine Mutter hat sich ein kleines Haus gemietet. Sie hat das ganze zuerst einmal mündlich mit dem Vermieter gemacht, selbiger war heute (30.06.2006) bei ihr, legt ihr irgendeinen Vordruck einer Mietwohnung hin.
Dann wollte er in den Vetrag einsetzen, dass meine Mutter nur 200 Euro statt 400 zahlt. (Proforma wegen Steuern und Gebühren anscheinend). Und die anderen 200 als Kaution. (12xmal halt)
Anzumerken ist dass meine Mutter eine Mietvorauszahlung von 12x400 Euro getätigt hat. Dieses gibts schriftlich mit Unterschrift beider Seiten sowie Einzahlungsbest.
Meine Mutter hat natürlich nix Unterschrieben, und er ist unverrichteter Dinge wieder abgezogen.
Meine Frage ist nun, wie das weitergehen könnte?
Rauswurf oder sonstiges? Gibts da dann auch eine Frist, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist?
Ich meine, die beiden müssen sich ja einig werden, notfalls mit Anwalt.
Wie ist ein "Handschlag-Vertrag" zu werten?
Schreibt mal alles was euch einfällt, Gedanken, Tipps, usw.
Würde mich brennend intressieren, was ihr dazu sagt.
Danke und mfg
Ben