Wasserschaden
Verfasst: 27.06.2006, 13:26
In erster Linie muss die Wohnung getrocknet und renoviert werden. Die Hausverwaltung konnte bereits Auskunft geben: Da die betroffenen Böden ganzflächig eingeklebt waren, sind sie somit fester Bestandteil der Wohnung, somit von der Hausversicherung der Vermieters zu tragen.
Wie sieht es jedoch mit einer alternativen Wohnlösung aus? Für die Zeit der Renovierung und Trocknung kann die Wohnung nicht bewohnt werden. Kann evtl. wegen unbewohnbarem Zustand fristlos gekündigt werden?
Wie sieht es jedoch mit einer alternativen Wohnlösung aus? Für die Zeit der Renovierung und Trocknung kann die Wohnung nicht bewohnt werden. Kann evtl. wegen unbewohnbarem Zustand fristlos gekündigt werden?