So also ich habe einen Mietvertrag abgeschlossen. Dort stehen alle Daten der Wohnung (qm, Zimmer, ...) drinnen, auch das ich den Keller mitbenutzen kann.
Ich wohne dort seit über 3 jahren und hab mcih auf den asphaltierten Platz der zum Huasgehört mit dem auto gestellt und den Garten Mitbenützt.
der Vermieter hat nie etwas gesagt.
jetzt ist es aber so das ich mich mit dem Vermieter zerstritten habe und er nun meint ich darf weder das Auto dort stehen lassen nich den Garten weiter hin mitbenützen
Kann das sein?
Gibt es da nicht eine Klausel nach der ich mir das recht "ersitzen" kann
ich bitte um ´schnelle hilfe
LG
Garten udn Parkplatz mitbenutzung
RE: Garten udn Parkplatz mitbenutzung
Grunsätzlich gibt es diese Klausel nicht, jedenfall nicht im Mietvertrag. Eine Ersitzung findet in solchen Fällen fast nie statt. Da hättest du beweisen müssen, dass der Vermieter das akzeptiert hat. Er seinerseits wird über das Graben seiner Mutter Eid leisten, dass er nie so was wollte. Der Mietvertrag kann aber Einiges abklären. Bitte lassen Sie den Vertrag von einem Rechtsberater überprüfen.
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