gleich viele fragen auf einmal
Verfasst: 06.05.2006, 16:40
hallo
ich hab da jetzt gleich einen haufen an fragen:
einmal die wichtigste:
bei einem meiner mieter tropft ein heizkörper. nichts dragisches - denke eine neue dichtung oder ein neues ventil sollten reichen...
aber wer zahlt das. fällt das unter erhaltungspflicht des mieters oder des vermieters!????
dann hab ich einige fragen zum gewohnheitsrecht - bzw gibt es das überhaut bei einem mieter.
zb hat mein mieter einen vertrag für eine wohnung. zusätzlich hat er mündlich fereinbahrt einen autoabstellplatz und ein kellerabteil. eigentlich ohne vereinbahrung hat er noch das gartenhaus in beschlag genommen.
kann ich jetzt einfach sagen er musz alles räumen, oder tritt dort eine art gewohnheitsrecht in kraft!!???
weiteres hatt ein mieter ohne zu fragen eine satschüssel am dach montiert. kann ich verlangen dasz er sie wieder abmontiert!? im haus gibt es einen kabelanschluss, aber den will er sich natürlich sparen....
wen es geht bitte so antworten, dasz ich das den mietern auch begründen kann. eben weil das nach § soundso im mietrecht so ist....
dankeschön
ich hab da jetzt gleich einen haufen an fragen:
einmal die wichtigste:
bei einem meiner mieter tropft ein heizkörper. nichts dragisches - denke eine neue dichtung oder ein neues ventil sollten reichen...
aber wer zahlt das. fällt das unter erhaltungspflicht des mieters oder des vermieters!????
dann hab ich einige fragen zum gewohnheitsrecht - bzw gibt es das überhaut bei einem mieter.
zb hat mein mieter einen vertrag für eine wohnung. zusätzlich hat er mündlich fereinbahrt einen autoabstellplatz und ein kellerabteil. eigentlich ohne vereinbahrung hat er noch das gartenhaus in beschlag genommen.
kann ich jetzt einfach sagen er musz alles räumen, oder tritt dort eine art gewohnheitsrecht in kraft!!???
weiteres hatt ein mieter ohne zu fragen eine satschüssel am dach montiert. kann ich verlangen dasz er sie wieder abmontiert!? im haus gibt es einen kabelanschluss, aber den will er sich natürlich sparen....
wen es geht bitte so antworten, dasz ich das den mietern auch begründen kann. eben weil das nach § soundso im mietrecht so ist....
dankeschön