Heizung in Mietwohnung
Verfasst: 01.05.2006, 19:29
Hallo, ich habe folgende Fragen bezüglich der Heizungsregelung in meiner Mietwohnung.
Ich bin Mieter einer Wohnung eines Privathauses in welchem sich noch 2 Wohneinheiten befinden.
Die Gastherme hat der Vermieter in einem seperaten Raum plaziert in welchen nur er Zutritt hat und eine Regelung bzw. ein und ausschalten nur von ihm vorgenommen werden kann.
Nun frage ich mich ob das gesetzlich richtig ist da er wenn er der Meinung ist das es warm genug ist einfach die Heizung ganz abdreht (auch in der Nacht) oder ob er sie nicht laufen lassen müsste da er ja nicht für mich das Recht hat zu entscheiden ob mir kalt oder warm ist.
Es gibt doch Mindesttemperaturen aber ich habe im Netz leider nichts darüber gefunden.
Was kann ich dagegen unternehmen, denn das beste Beispiel war dieses Wochenende als es kalt war (9 Grad Frühtemperatur) hatte ich 15 Grad Raumtemperatur.
Die Wohnung wird laut Mietvertrag inkl. Heizung also warm vermietet.
Bitte um Infos ob die Vorgehensweise rechtlich richtig ist und vielleicht auch Infos über Mindesttemperaturen denn z.B Duschen in der Früh ist unmöglich aufgrund der Badezimmertemperatur.
Vielleicht könnt ihr mir ja auch sagen worauf ich mich rechtlich stützen könnte.
Danke im Voraus und mfg Wolfgang
Ich bin Mieter einer Wohnung eines Privathauses in welchem sich noch 2 Wohneinheiten befinden.
Die Gastherme hat der Vermieter in einem seperaten Raum plaziert in welchen nur er Zutritt hat und eine Regelung bzw. ein und ausschalten nur von ihm vorgenommen werden kann.
Nun frage ich mich ob das gesetzlich richtig ist da er wenn er der Meinung ist das es warm genug ist einfach die Heizung ganz abdreht (auch in der Nacht) oder ob er sie nicht laufen lassen müsste da er ja nicht für mich das Recht hat zu entscheiden ob mir kalt oder warm ist.
Es gibt doch Mindesttemperaturen aber ich habe im Netz leider nichts darüber gefunden.
Was kann ich dagegen unternehmen, denn das beste Beispiel war dieses Wochenende als es kalt war (9 Grad Frühtemperatur) hatte ich 15 Grad Raumtemperatur.
Die Wohnung wird laut Mietvertrag inkl. Heizung also warm vermietet.
Bitte um Infos ob die Vorgehensweise rechtlich richtig ist und vielleicht auch Infos über Mindesttemperaturen denn z.B Duschen in der Früh ist unmöglich aufgrund der Badezimmertemperatur.
Vielleicht könnt ihr mir ja auch sagen worauf ich mich rechtlich stützen könnte.
Danke im Voraus und mfg Wolfgang