Kündigung eines befristeten Mietvertrages
Verfasst: 26.04.2006, 20:28
Mein Freund und ich planen Ende des Jahres in eine neue Wohnung zu ziehen, nun ist es so, dass unser Mietvertrag am 31.8.2006 ausläuft. Wir also einen neuen aufnehmen müssten um nicht für ein paar Monate auf der Straße zu sitzen, also müssten wir den Mietvertrag auch recht schnell wieder kündigen können. In meinem momentanen Mietvertrag steht jedoch folgendes zum Thema Kündigung, was wohl auch für einen neuen gelten würde:
Das Mietverhätnis beginnt am 1.9.2003 und endet am 31.8.2006 ohne Kündigung. (...)
Der Mieter hat - ungeachtet des vereinbarten Befristungszeitraumes - nach Ablauf einer einjährigen Vertrags- oder Verlängerungsdauer eine unabdingbare gesetzliche Auflösungsmöglichkeit durch gerichtliche Kündigung zum Montasletzten und Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist: D.h. die frühestmögliche vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses kann zum 31.12.2004 erfolgen (...) nach dem 31.12.2004 ist die vorzeitige Auflösung jeweils zu jedem Monatsletzten mit vorangehender Kündigungsfrist möglich.
Ist es wirklich rechtens, dass ich erst nach 15 Monaten aus der Wohnung rauskomme? Frühere Kündigung ist nicht möglich?
Sind die Fristen bei einem unbefristeten Mietvertrag die gleichen, dass man erst nach einem Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen kann?
Das Mietverhätnis beginnt am 1.9.2003 und endet am 31.8.2006 ohne Kündigung. (...)
Der Mieter hat - ungeachtet des vereinbarten Befristungszeitraumes - nach Ablauf einer einjährigen Vertrags- oder Verlängerungsdauer eine unabdingbare gesetzliche Auflösungsmöglichkeit durch gerichtliche Kündigung zum Montasletzten und Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist: D.h. die frühestmögliche vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses kann zum 31.12.2004 erfolgen (...) nach dem 31.12.2004 ist die vorzeitige Auflösung jeweils zu jedem Monatsletzten mit vorangehender Kündigungsfrist möglich.
Ist es wirklich rechtens, dass ich erst nach 15 Monaten aus der Wohnung rauskomme? Frühere Kündigung ist nicht möglich?
Sind die Fristen bei einem unbefristeten Mietvertrag die gleichen, dass man erst nach einem Jahr mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen kann?