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Schriftliche Vorvereinbarung, Rücktritt ?

Verfasst: 19.03.2006, 13:51
von JUSLINE
Hallo,



Zwecks Gründung einer WG habe ich Gestern eine Wohnung besichtigt. Soweit ist alles i.O. Das Gebäude dürfte in den 60ern/70ern errichtet worden sein, Möbel/Ausstattung (Küche, Bad) ist dementsprechend schon etwas älter.



Nach Besichtigung und einem Gespräch über Mietkonditionen wurde zw. Vermieter/Mieter eine schriftliche Übereinkunft getroffen, dass sich beide Parteien verpflichten das Objekt zu den besprochenen Konditionen (Mietpreis/Kaution).



Das Schreiben wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Nun meine Frage, gilt dieses Schreiben bereits als Vorvertrag und ist absolut bindend ? Mir ist klar dass ich mich mit meiner Unterschrift verpflichtet habe diese Wohnung zu mieten, jedoch frage ich mich, in wieweit eine solche Vorvereinbarung rechtlich bindend ist.



lg,

bernd


RE: Schriftliche Vorvereinbarung, Rücktritt ?

Verfasst: 19.03.2006, 14:04
von JUSLINE
Nachtrag:



http://www.internet4jurists.at/gesetze/ ... htm#%A7_30.



§30a - ist dies ohne Ausnahmen anwendbar ?