Guten Tag!
Seit 1.9.2004 wohne ich mit 2 Freundinnen in einer WG in Graz. Der erste Mietvertrag war vom 1.9.2004 bis zum 31.8.2005 befristet.
Die Verlängerung des Mietvertrages führte eine Mitbewohnerin von mir durch. Der Vertrag ansich lautet auf meinen Namen, jedoch hat die Mitbewohnerin in ihrem Namen unterschrieben. (Dies ist daher kein rechtsgültiger Mietvertrag, oder?)
Weiters ist es so, dass dieser 2. Vertrag bis zum 31.8.2006 geht und wieder auf ein Jahr befristet ist.
Meine Fragen daher:
- Welche Kündigungsfrist habe ich?
- Ist solch eine Vertragsverlängerung überhaupt möglich?
- Was kann ich machen wenn der Vermieter bspw. sagen würde, es ist keine vorzeitige Kündigung möglich?
- Hätte bspw. eine vorzeitige Kündigung Auswirkungen auf die Kaution?
RECHT HERZLICHEN DANK FÜR DIE RASCHE HILFE !!!!!!!!!
DANKE !!!
Befristeter Mietvertrag --> vorzeitigue Kündigung
RE: Befristeter Mietvertrag --> vorzeitigue Kündigung
Im Prinzip ist es ein unbefristeter Vertrag (gibt Ausnahmen) - da lt. Mietrechtsgesetz eine Befristung unter 3 Jahren für Wohnungen nicht möglich ist.
Kündigungsfrist würde ich jetzt mal sagen, die die im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn keine vereinbart ist - 1 Monat
lg
Martin
Kündigungsfrist würde ich jetzt mal sagen, die die im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn keine vereinbart ist - 1 Monat
lg
Martin
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