Guten Tag!
Ich wohne seit 2.5 Jahren in einer 120 qm großen "Penthouse"-Wohnung im Zentrum von Linz. Ich zahle hier eine Bruttomiete von € 1.654,- (inkl. BK, Heizung und MWSt.) Ich habe die Wohnung mittlerweile gekündigt, Kündigungsfrist läuft bis Ende März 2006. Nun habe ich auf der Homepage des Maklers, der die Wohnung weiter vermieten soll, die neue Miete, die deutlich niedriger ist, als ich jetzt zahle, entdeckt. Sie beträgt brutto: € 1.411,76 (inkl. BK, Heizung und MWSt.). Das ist ein Unterschied von fast € 250,- das finde ich nicht in Ordnung. Hat der Hauseigentümer das Recht dazu? Habe ich Anspruch auf Rückzahlung dieser Differenz rückwirkend für die 2.5 Jahre? Oder habe ich einfach Pech gehabt?
Vielen Dank im Voraus für die Auskunft.
Find ich nicht in Ordnung
RE: Find ich nicht in Ordnung
Die Antwort ist sehr schwierig:
Dazu ein paar Fragen:
Ist der Dachboden nach dem 31.12.2001 ausgebaut worden?
Ist Wohnungseigentum in dem Haus begründet (ist es eine Eigentumswohnung ?)
Sind bei der Errichtung der Wohnung Förderungsmittel verwendet worden?
Bitte beantworte mir, was du weisst.
Das ist wichtig, da man zuerst feststellen muss, ob für den Mietgegenstand der Mietzins frei vereinbart werden darf, oder ob er Mietzinsbeschränkungen unterliegt.
Wenn er frei vereinbart werden darf - hast du keine Chance - Wenn er nicht frei vereinbart werden darf, hast du nur eine Chance wenn du noch nicht drei Jahre in der Wohnung wohnst.
lg
Karli
Dazu ein paar Fragen:
Ist der Dachboden nach dem 31.12.2001 ausgebaut worden?
Ist Wohnungseigentum in dem Haus begründet (ist es eine Eigentumswohnung ?)
Sind bei der Errichtung der Wohnung Förderungsmittel verwendet worden?
Bitte beantworte mir, was du weisst.
Das ist wichtig, da man zuerst feststellen muss, ob für den Mietgegenstand der Mietzins frei vereinbart werden darf, oder ob er Mietzinsbeschränkungen unterliegt.
Wenn er frei vereinbart werden darf - hast du keine Chance - Wenn er nicht frei vereinbart werden darf, hast du nur eine Chance wenn du noch nicht drei Jahre in der Wohnung wohnst.
lg
Karli
RE: Find ich nicht in Ordnung
Hallo Karli!
Danke für deine Antwort. Zu deinen Fragen:
Es ist kein Dachboden ausgebaut worden, das Gebäude wurde im August 2003 fertiggestellt (Neubau also). Ich bewohne den 3. und 4. Stock mit Dachterrasse, wohl deshalb Penthouse-Wohnung. Eigentümer ist die Grazer Wechselseitige, alle Büros und Wohnungen sind auf Mietbasis. Ob Fördermittel verwendet wurden das weiß ich leider nicht. Der Mietvertrag war übrigens unbefristet. Ich bin die einzige Mieterin, die hier wohnt, alle anderen Räumlichkeiten sind Büros.
Grüße, Noemi
Die Antwort ist sehr schwierig:
Dazu ein paar Fragen:
Ist der Dachboden nach dem 31.12.2001 ausgebaut worden?
Ist Wohnungseigentum in dem Haus begründet (ist es eine Eigentumswohnung ?)
Sind bei der Errichtung der Wohnung Förderungsmittel verwendet worden?
Bitte beantworte mir, was du weisst.
Das ist wichtig, da man zuerst feststellen muss, ob für den Mietgegenstand der Mietzins frei vereinbart werden darf, oder ob er Mietzinsbeschränkungen unterliegt.
Wenn er frei vereinbart werden darf - hast du keine Chance - Wenn er nicht frei vereinbart werden darf, hast du nur eine Chance wenn du noch nicht drei Jahre in der Wohnung wohnst.
lg
Karli
Danke für deine Antwort. Zu deinen Fragen:
Es ist kein Dachboden ausgebaut worden, das Gebäude wurde im August 2003 fertiggestellt (Neubau also). Ich bewohne den 3. und 4. Stock mit Dachterrasse, wohl deshalb Penthouse-Wohnung. Eigentümer ist die Grazer Wechselseitige, alle Büros und Wohnungen sind auf Mietbasis. Ob Fördermittel verwendet wurden das weiß ich leider nicht. Der Mietvertrag war übrigens unbefristet. Ich bin die einzige Mieterin, die hier wohnt, alle anderen Räumlichkeiten sind Büros.
Grüße, Noemi
Die Antwort ist sehr schwierig:
Dazu ein paar Fragen:
Ist der Dachboden nach dem 31.12.2001 ausgebaut worden?
Ist Wohnungseigentum in dem Haus begründet (ist es eine Eigentumswohnung ?)
Sind bei der Errichtung der Wohnung Förderungsmittel verwendet worden?
Bitte beantworte mir, was du weisst.
Das ist wichtig, da man zuerst feststellen muss, ob für den Mietgegenstand der Mietzins frei vereinbart werden darf, oder ob er Mietzinsbeschränkungen unterliegt.
Wenn er frei vereinbart werden darf - hast du keine Chance - Wenn er nicht frei vereinbart werden darf, hast du nur eine Chance wenn du noch nicht drei Jahre in der Wohnung wohnst.
lg
Karli
RE: Find ich nicht in Ordnung
Übrigens im Mietvertrag steht folgende Formulierung:
"Als Hauptmietzins wird ein Betrag von € 1.161,- monatlich vereinbart."
Meinst du das mit freier Vereinbarkeit des Mietzinses?
"Als Hauptmietzins wird ein Betrag von € 1.161,- monatlich vereinbart."
Meinst du das mit freier Vereinbarkeit des Mietzinses?
RE: Find ich nicht in Ordnung
Also da sieht es so wie ich es sehe schlecht aus mit der Mietzinsrückforderung - wie hier absehbar (alles andere ist sehr aufwendig und benötigt fast ein Gutachten) ist bei deiner Wohnung frei Mietzinsvereinbarung möglich. Der Vermieter darf auf gut deusch verlangen was er will (stimmt nicht ganz). Aber die Abweichung bei dir ist im gesetzlichen Rahmen.
lg
Karli
lg
Karli
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