Kündigungsfrist richtig?
Verfasst: 03.03.2006, 16:30
Wir möchten aus unserer derzeit gemieteten Wohnung (Eigentumswohnung unseres Vermieters, welche von einer Hausverwaltung verwaltet wird) ausziehen, allerdings legt uns der Vermieter ein paar Steine in den Weg. Folgender Text steht bei "Dauer und Beendigung" im Vertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 für die Dauer von 3 Jahren und endet somit am 31.05.2007.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses um (jeweils) weitere 12 Monate ist möglich und gilt automatisch vereinbart, wenn weder seitens des Mieters noch des Vermieters 8 Wochen vor (dem jeweiligen) Ablauf eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgegeben wurde.
Es wird weiters vereinbart, dass der Vermieter für Zwecke des Eigenbedarfes bzw. eines ev. Verkaufes der Wohnung das Mietverhältnis unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Jahre aufkündigen kann.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren ist eine Aufkündigung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen jederzeit möglich"
Soviel zu dem Text. Mein Problem ist, dass ich der Meinung bin, dass der Mieter bereits nach einem Jahr kündigen kann und Einhaltung der Kündingsfrist von 3 Monaten. Es steht zwar nicht im Vertrag, gilt das aber trotzdem für mich?
Ich habe dem Vermieter gestern meine Kündigung zukommen lassen mit Übergabe am 31.05.2006. Er meint, wenn überhaupt dann eh erst zum 30.06.06, da die Kündingsfrist immer ab Ende des Monats zählt, sprich in dem Fall ab 31.04.06. Und ich muss mich um einen Nachmieter kümmern, sonst läuft der Vertrag weiter.
Können Sie mir bitte helfen? Ich habe bereits eine neue Wohnung zum 1.6.06 und möchte ungern ewig doppelt Miete (800EUR je Wohnung) zahlen
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 für die Dauer von 3 Jahren und endet somit am 31.05.2007.
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses um (jeweils) weitere 12 Monate ist möglich und gilt automatisch vereinbart, wenn weder seitens des Mieters noch des Vermieters 8 Wochen vor (dem jeweiligen) Ablauf eine gegenteilige schriftliche Erklärung abgegeben wurde.
Es wird weiters vereinbart, dass der Vermieter für Zwecke des Eigenbedarfes bzw. eines ev. Verkaufes der Wohnung das Mietverhältnis unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist innerhalb der ersten 3 Jahre aufkündigen kann.
Nach dem Ablauf von 3 Jahren ist eine Aufkündigung von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen jederzeit möglich"
Soviel zu dem Text. Mein Problem ist, dass ich der Meinung bin, dass der Mieter bereits nach einem Jahr kündigen kann und Einhaltung der Kündingsfrist von 3 Monaten. Es steht zwar nicht im Vertrag, gilt das aber trotzdem für mich?
Ich habe dem Vermieter gestern meine Kündigung zukommen lassen mit Übergabe am 31.05.2006. Er meint, wenn überhaupt dann eh erst zum 30.06.06, da die Kündingsfrist immer ab Ende des Monats zählt, sprich in dem Fall ab 31.04.06. Und ich muss mich um einen Nachmieter kümmern, sonst läuft der Vertrag weiter.
Können Sie mir bitte helfen? Ich habe bereits eine neue Wohnung zum 1.6.06 und möchte ungern ewig doppelt Miete (800EUR je Wohnung) zahlen