befr. mietvertrag efh
Verfasst: 01.03.2006, 18:46
wir haben für 5 jahre ein efh gemietet, wollen aber frühzeitig nach 2,5 jahren aus dem haus ausziehen, weil u.a. die isolierung im 1. stock so grauenhaft (bzw zum teil gar nicht vorhanden, weil ein dachboden ausgebaut wurde) ist, dass wir immense heizkosten haben und es stark an den giebeln hereinzieht. es gibt noch weitere gründe für diesen schritt, die aber mehr im zwischenmenschlichen zw. mieter und vermieter liegen (zb. vermieter sind 2 benachbarte pensionisten die ständig am grundstück unangemeldet auftauchen und nach widrigkeiten suchen.....).
ich habe beim abschliessen des vertrages übersehen, dass der vermieter im vertragsvordruck herausgestrichen (!!!) hat, dass unter einhaltung von vereinbarter kündigungsfrist, eine kündigung möglich ist.
ist eine schriftliche einvernehmliche kündigung zulässig, wenn der vermieter wider erwarten zustimmen sollte?
welche anderen mögl. gäbe es aus dem vetrag rauszukommen?
ich wäre für brauchbare infos sehr dankbar, da ich mich in diesem haus absolut nicht wohl fühle.
liebe grüsse, danke
sabine
ich habe beim abschliessen des vertrages übersehen, dass der vermieter im vertragsvordruck herausgestrichen (!!!) hat, dass unter einhaltung von vereinbarter kündigungsfrist, eine kündigung möglich ist.
ist eine schriftliche einvernehmliche kündigung zulässig, wenn der vermieter wider erwarten zustimmen sollte?
welche anderen mögl. gäbe es aus dem vetrag rauszukommen?
ich wäre für brauchbare infos sehr dankbar, da ich mich in diesem haus absolut nicht wohl fühle.
liebe grüsse, danke
sabine