Hallo Juslineteam
Verfasst: 27.02.2006, 21:48
Meine Kündigungsfrist endet am 28.Feb. Nun ist aber am Freitag meine Tochter krank geworden. Der Arzt hat sie krank geschrieben und strengste Bettruhe verordnet. Ich habe das heute meiner Vermieterin mitgeteilt und um Fristverlängerung bis 15. März angefragt. Ich habe ihr die Bescheinigung vom Arzt gegeben und auch ihren Rechtsanwalt schriftlich in Kenntnis gesetzt. Muss ich für den ganzen Monat die Miete bezahlen oder nur die Tage die wir krankheitshalber länger bleiben?
Oder kann sie uns einfach hinauswerfen? Sie weiss, dass wir keine Möbel mehr hier haben, nur das notwendigste plus die Matratzen. Die Wohnung steht nicht unter Mieterschutz.
Danke im Voraus
Tontschi
Oder kann sie uns einfach hinauswerfen? Sie weiss, dass wir keine Möbel mehr hier haben, nur das notwendigste plus die Matratzen. Die Wohnung steht nicht unter Mieterschutz.
Danke im Voraus
Tontschi