Hallo Juslineteam

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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JUSLINE
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Hallo Juslineteam

Beitrag von JUSLINE » 27.02.2006, 21:48

Meine Kündigungsfrist endet am 28.Feb. Nun ist aber am Freitag meine Tochter krank geworden. Der Arzt hat sie krank geschrieben und strengste Bettruhe verordnet. Ich habe das heute meiner Vermieterin mitgeteilt und um Fristverlängerung bis 15. März angefragt. Ich habe ihr die Bescheinigung vom Arzt gegeben und auch ihren Rechtsanwalt schriftlich in Kenntnis gesetzt. Muss ich für den ganzen Monat die Miete bezahlen oder nur die Tage die wir krankheitshalber länger bleiben?

Oder kann sie uns einfach hinauswerfen? Sie weiss, dass wir keine Möbel mehr hier haben, nur das notwendigste plus die Matratzen. Die Wohnung steht nicht unter Mieterschutz.



Danke im Voraus



Tontschi




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