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Außentüre
Verfasst: 23.02.2006, 16:29
von JUSLINE
Infolge von Bauarbeiten in der Nähe meiner Wohnung hat sich der Türrahmen so verzogen dass ich das Schloß meiner Wohnungstüre nicht merh aufschließen konnte, der Schlosser mußte kommen und ein neues Schloß einbauen. Die Türe gehört nach Ansicht des Schlossers komplett überholt. Muß ich für den Schaden an der Tür bzw. die Rechnung für das neue Schloß aufkommen oder der Vermieter?
RE: Außentüre
Verfasst: 25.02.2006, 18:20
von MEMIL
Sebstverständlich muss der Vermieter die Kosten direkt übernehmen. Die Zusammenhang mit den Bauarbeiten muss jedoch eindeutig sein und dem Vermieter bekannt gegeben werden. Wenn du selbst den Auftrag zur Reparatur erteilst, dann wird die Sache kompliziert, aber auch denn hast du Anspruch auf die Rückzahlung der Kosten, weil es sich um eine dringende Reparatur handelte.
MFG,
MEMIL