Kündigungsfrist Mietwohnung
Verfasst: 20.02.2006, 18:15
Hallo Leute,
folgender 'fiktiver' Fall:
Mieter M mietet sich ein Zimmer in einer WG. Das Zimmer wird mit einem Einzelmietvertrag ausgehandelt.
Mieter M unterschreibt zum 15. Februar 2005. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006
Mieter M möchte nun zum 01.04.2006 ausziehen und den Vertrag kündigen. Er reicht dazu fristgemäß (3 Monate) die Kündigung ein.
Der Mietvertrag hat keine AGBs beinhaltet.
Vermieter V antwortet nach 2 Monaten schriftlich, mit der Aussage, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006. Ausnahme, M beschafft einen Nachmieter.
Wer hat nun Recht? Kann Mieter M zum 01.04.06 ausziehen? Oder muss er bis zum 30.09.2006 in der Wohnung bleiben?
Soweit ich richtig nachgelesen habe, kann ein Mietvertrag nach mindestens 12 Monaten Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In dem Falle wäre der April 14 Monate, also über 12 Monate mit der eingehaltenen Frist.
Grüße Erich
folgender 'fiktiver' Fall:
Mieter M mietet sich ein Zimmer in einer WG. Das Zimmer wird mit einem Einzelmietvertrag ausgehandelt.
Mieter M unterschreibt zum 15. Februar 2005. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006
Mieter M möchte nun zum 01.04.2006 ausziehen und den Vertrag kündigen. Er reicht dazu fristgemäß (3 Monate) die Kündigung ein.
Der Mietvertrag hat keine AGBs beinhaltet.
Vermieter V antwortet nach 2 Monaten schriftlich, mit der Aussage, dass die Kündigung rechtsunwirksam ist. Der Vertrag läuft bis zum 30.09.2006. Ausnahme, M beschafft einen Nachmieter.
Wer hat nun Recht? Kann Mieter M zum 01.04.06 ausziehen? Oder muss er bis zum 30.09.2006 in der Wohnung bleiben?
Soweit ich richtig nachgelesen habe, kann ein Mietvertrag nach mindestens 12 Monaten Laufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. In dem Falle wäre der April 14 Monate, also über 12 Monate mit der eingehaltenen Frist.
Grüße Erich