Guten Tag,
zu meinem Sachverhalt:
ich habe vor 10 Jahren nach dem Tod meiner Eltern mein Elternhaus geerbt. Das Haus besitzt zwei Wohneinheiten.
In der einen lebten meine Eltern in der anderen mein Großvater, der ein grundbücherlich eingetragenes Wohnrecht auf der Einheit besaß. In besagter Wohneinheit lebte der Großvater gemeinsam mit seiner Tochter, welche keiner geregelten Arbeit nachging. Das Verhältnis mit den Beiden war immer schwierig, da sie mich als Besitzer nie akzeptiert haben. Mein Großvater ist vor einem halben Jahr verstorben. Was geblieben ist, ist die arbeitslose Tante, welche nach dem Tod meines Großvaters ohne Einkommen dastand. Sie ist mit allen im Ort zerstritten und lebt in ihrer eigenen zurückgezogenen Welt. Die Nachbarn machen einen großen Bogen um unser Haus, da sie ihren ständigen Beschimpfungen ausgesetzt sind. Sie bezieht derzeit Sozialhilfe weigert sich aber auszuziehen. Ein Wohnrecht hat sie nicht. Noch dazu kommt, dass sie die Räumlichkeiten stark verunreinigt und auch derzeit 8 Katzen ohne meine Einwilligung hält.
Da ich zu Jahresende mit meiner Familie die Wohneinheit meiner Eltern beziehen will, wollen wir endlich eine Lösung, da ein Zusammenleben nicht tragbar ist.
Meine Frage lautet nun:
Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als Besitzer die Tante aus der Wohneinheit zu bekommen? Gibt es hier nur die Möglichkeit einer Räumungsklage oder kann ich hier vom Hausrecht Gebrauch machen, da ja kein Mietverhältnis besteht ? Sie hat weder ein Wohnrecht noch zahlt sie Miete. Gewisse Kosten wie Strom, Müllgebühren etc. werden derzeit sogar von mir gezahlt.
Ich danke im Voraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
Re: Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
Sie wird dort vermutlich nicht schon rund 30 Jahre gelebt haben. Zu klären wäre auch, wer das Meldezettelformular mitunterfertigt hatte bzw. ob sie nun titellos ist. Oder ob das Servitut des Opas als Wohnungsgebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht ausgestaltet wurde und es ein Aufnahmerecht für (die) nahe Angehörige gab. Das Austauschen der Schlösser oder die eigenmächtige Wohnungsräumung kann als Besitzstörung gesehen werden. Ich befürchte fast, dass Du mittels Räumungsklage gegen sie vorzugehen hättest, falls sie sich nicht hinauswerfen lässt. Ein ergangenes Gerichtsurteil zur Delogierung könnte auch exekutiert werden.
Zuletzt geändert von alles2 am 22.07.2024, 09:29, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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Re: Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
Danke für die rasche Antwort.
Meine Tante lebt in besagter Wohneinheit seit ihrer Geburt. Im Rahmen der Übergabe an meinen Vater 2001 wurde meine Tante vom Großvater ausbezahlt und zwischen dem Großvater und ihr ein Erb-und Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Im Zuge der Erbschaft wurde zwischen dem Vater und dem Großvater ein Übergabevertrag geschlossen. Darin wurde das besagte Wohnrecht des Großvaters geregelt.
Auszug: "Als Entgelt für diese Vermögensübertragung bedingt sich der Übergeber zu seinen Gunsten und auf seine Lebenszeit das nachstehende unentgeltliche Ausgedinge: das Recht der Wohnung und Alleinbenützung, mit dem Recht Besuche zu empfangen, an dem von dem Übergeber bisher benützten Altbau des Hauses, samt freier Beheizung und freiem Strom- und Wasserbezug (Wohnungsgebrauchsrecht). Weiters hätte der Übergeber das Recht in den Ausnahmsräumlichkeiten auch seine Tochter wohnen zu lassen, jedoch nur solange der Übergeber am Leben ist."
Mit welchem zeitlichen Horizont müsste ich im Falle der Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung rechnen?
Meine Tante lebt in besagter Wohneinheit seit ihrer Geburt. Im Rahmen der Übergabe an meinen Vater 2001 wurde meine Tante vom Großvater ausbezahlt und zwischen dem Großvater und ihr ein Erb-und Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Im Zuge der Erbschaft wurde zwischen dem Vater und dem Großvater ein Übergabevertrag geschlossen. Darin wurde das besagte Wohnrecht des Großvaters geregelt.
Auszug: "Als Entgelt für diese Vermögensübertragung bedingt sich der Übergeber zu seinen Gunsten und auf seine Lebenszeit das nachstehende unentgeltliche Ausgedinge: das Recht der Wohnung und Alleinbenützung, mit dem Recht Besuche zu empfangen, an dem von dem Übergeber bisher benützten Altbau des Hauses, samt freier Beheizung und freiem Strom- und Wasserbezug (Wohnungsgebrauchsrecht). Weiters hätte der Übergeber das Recht in den Ausnahmsräumlichkeiten auch seine Tochter wohnen zu lassen, jedoch nur solange der Übergeber am Leben ist."
Mit welchem zeitlichen Horizont müsste ich im Falle der Räumungsklage mit anschließender Zwangsräumung rechnen?
Re: Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
Aufgrund der Textierung des Wohnrechtes ist das abgeleitete Benützungsrecht der Tante erloschen. Sollte diese Ihrer Aufforderung zu räumen, nicht nachkommen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ein zeitlicher Horizont ist da kaum vorherzusagen.
Wenn die Beklagte die Klage akzeptiert und sich nicht dagegen wehrt, aber dann trotzdem nicht freiwillig räumt, dann kann das (bei entsprechender Verzögerungstaktik unter professioneller Anleitung) trotzdem uU ein Jahr und länger dauern.
Wehrt sie sich mit allen Mitteln, dann kann das im Extremfall schon einmal 1 bis 2 Jahre dauern, bis überhaupt ein Urteil da ist und dann muss erst das Räumungsverfahren eingeleitet und abgewickelt werden.
Besonders heikel ist es, wenn die Tante über nicht ausreichendes Einkommen verfügt, um sich einen Anwalt zu leisten.
Ihr wird dann einer kostenfrei beigestellt (Verfahrenshilfe). Da dann die Kosten keine Rolle spielen, ist zu erwarten, dass dann über Auftrag der Tante alle möglichen und unmöglichen Schritte ausgereizt werden, um die Räumung zu verhindern, bzw. zumindest um möglichst lange Zeit hinaus zu schieben.
Es wäre daher durchaus ratsam, zu versuchen, mit der Tante einen gerichtlichen Vergleich (Räumungsvergleich) zu schließen.
Man könnte darin den Termin so wählen, dass sie genug Zeit hat, sich eine neue Bleibe zu finden und auch sonst Regelungen vereinbaren, die helfen, dass sie die Räumungsvereinbarung auch einhält.
Hierzu wäre zB eine freiwillige Zahlung (Übersiedlungsbeitrag oä.) Ihrerseits denkbar, die aber nur erfolgt, wenn die Tante der vereinbarten Räumung fristgerecht nachkommt.
Ein zeitlicher Horizont ist da kaum vorherzusagen.
Wenn die Beklagte die Klage akzeptiert und sich nicht dagegen wehrt, aber dann trotzdem nicht freiwillig räumt, dann kann das (bei entsprechender Verzögerungstaktik unter professioneller Anleitung) trotzdem uU ein Jahr und länger dauern.
Wehrt sie sich mit allen Mitteln, dann kann das im Extremfall schon einmal 1 bis 2 Jahre dauern, bis überhaupt ein Urteil da ist und dann muss erst das Räumungsverfahren eingeleitet und abgewickelt werden.
Besonders heikel ist es, wenn die Tante über nicht ausreichendes Einkommen verfügt, um sich einen Anwalt zu leisten.
Ihr wird dann einer kostenfrei beigestellt (Verfahrenshilfe). Da dann die Kosten keine Rolle spielen, ist zu erwarten, dass dann über Auftrag der Tante alle möglichen und unmöglichen Schritte ausgereizt werden, um die Räumung zu verhindern, bzw. zumindest um möglichst lange Zeit hinaus zu schieben.
Es wäre daher durchaus ratsam, zu versuchen, mit der Tante einen gerichtlichen Vergleich (Räumungsvergleich) zu schließen.
Man könnte darin den Termin so wählen, dass sie genug Zeit hat, sich eine neue Bleibe zu finden und auch sonst Regelungen vereinbaren, die helfen, dass sie die Räumungsvereinbarung auch einhält.
Hierzu wäre zB eine freiwillige Zahlung (Übersiedlungsbeitrag oä.) Ihrerseits denkbar, die aber nur erfolgt, wenn die Tante der vereinbarten Räumung fristgerecht nachkommt.
Zuletzt geändert von MG am 23.07.2024, 11:33, insgesamt 1-mal geändert.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
Das kann sich echt in die Länge ziehen, wenn sämtliche Rechtsinstrumente von Verfahrenshilfeantrag über Rechtsmittel bis hin zum Räumungsaufschub in Anspruch genommen werden anstatt die Klageschrift bei der vorbereiteten Tagsatzung (nach Einholung von Stellungnahmen) zu akzeptieren oder bei Nichterscheinen kein Widerspruch gegen das ergangene Versäumungsurteil binnen 14 Tagen zu erstatten. Reagiert sie nicht, entsteht dadurch ein rechtskräftiges Urteil, sofern nicht binnen 4 Wochen die Berufung angemeldet wird. Wenn sie die Wohnung nicht freiwillig verlässt, kann das Bezirksgericht binnen 6 Monate auf Deinen Antrag hin eine Exekutionsbewilligung erlassen. Abgesehen eines etwaigen Einspruchs innerhalb von 4 Wochen, könnte die Tante (kurz vor Ablauf der Frist) entsprechend § 42 EO (Exekutionsordnung) den Räumungsaufschub wegen drohender Obdachlosigkeit beantragen, was in Analogie zu § 35 MRG (Mietrechtsgesetz) die Verlängerung der Räumungsfrist von bis zu 3 Monaten zur Folge haben kann, falls Dir dadurch keine unverhältnismäßigen Nachteile erwachsen. Oder es könnten (auch danach) die dort erwähnten berücksichtigungswürdige Gründe wie eine Erkrankung bzw. ein Härtefall vorgebracht werden, wovon wir mal nicht ausgehen, was aber das ganze Verfahren um ein Jahr verzögern könnte. Das aber nur schätzomativ, da ich keinerlei derartige Erfahrungen habe. Der Räumungsexekutionstitel kann übrigens innerhalb von 30 Jahren vollstreckt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Kein Mietvertrag, Räumungsklage?
in Ihrem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihre Tante als Besitzstörerin gilt, da sie kein Wohnrecht hat und auch kein Mietverhältnis besteht. Aufforderung zur Räumung: Zunächst sollten Sie Ihrer Tante schriftlich eine formale Aufforderung zur Räumung der Wohneinheit zukommen lassen. Setzen Sie ihr eine Frist, bis wann sie die Wohnung verlassen muss, und erläutern Sie, dass sie kein Wohnrecht hat und auch kein Mietverhältnis besteht. Weisen Sie darauf hin, dass Sie andernfalls rechtliche Schritte einleiten müssen. Wenn sie auf Ihre Aufforderung nicht reagiert, wäre der nächste Schritt eine Räumungsklage. Da Ihre Tante weder Miete zahlt noch ein Wohnrecht hat, besteht rechtlich kein Anspruch auf Verbleib in der Wohnung. Sie könnten eine gerichtliche Räumungsklage einreichen, um die Zwangsräumung zu erwirken. Dies ist der formale rechtliche Weg, der durch das Gericht bestätigt wird.
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