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Wohnrechtsvereinbarung Gemeindewohnung

Verfasst: 15.07.2024, 15:12
von HWR
Hallo Alle!
Auf der Seite des Innenministeriums kann man sich das Formular "Wohnrechtsvereinbarung" downloaden:
https://www.bmi.gv.at/312/60a/files/2023/F/F_Wohnrechtsvereinbarung_20231108.pdf

Es steht aber nicht dabei wofür man diese Vereinbarung braucht.
Es steht nur dabei: "Es liegt somit ein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft im Sinne des § 11 Abs. 2 Z 2 Niederlassungsund Aufenthaltsgesetzes vor."

§ 11 Abs. 2 Z 2 NAG sagt:
(2) Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nur erteilt werden, wenn..
2. der Fremde einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft nachweist, die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird;..

Was hat eine Wohnrechtsvereinbarung mit dem Aufenthaltstitel eines Fremden zutun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.

Ich konnte dazu leider nicht viel finden. Und noch weniger Offizielles. Wann kommt diese "Wohnrechtsvereinbarung" zum Zug? Wer darf dieses Formular ausfüllen? (Darf es der Hauptmieter sein oder muss es der Eigentümer sein?)

Warum frage ich?
Gemeindewohnungen dürfen nicht untervermietet werden. Ich bin aber darüber informiert worden, dass schwarze Untervermietungen von Gemeindewohnungen über dieses Formular umgangen werden.
Natürlich wird das Formular nicht von Wr. Wohnen ausgefüllt und ausgestellt sondern vom Hauptmieter der Gemeindewohnung.

Das ist doch in hohem Maße illegal oder tatsächlich ein legales Schlupfloch?

Re: Wohnrechtsvereinbarung Gemeindewohnung

Verfasst: 15.07.2024, 21:34
von alles2
Das Formular wird dort angeboten:

https://www.bmi.gv.at/312/60a/

Es steht auch dabei, für was es eigentlich vorgesehen ist. Es wird auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres angeboten wird, weil es um die Thematik Aufenthalt von Ausländern geht.
Unter Punkt F finden Sie eine Vollmacht, die Sie verwenden können, wenn Sie sich in Ihrem Verfahren um Erhalt eines Aufenthaltstitels oder zur Ausstellung einer Dokumentation von einer Person vertreten lassen möchten.