Wohnrechtsvereinbarung Gemeindewohnung
Verfasst: 15.07.2024, 15:12
Hallo Alle!
Auf der Seite des Innenministeriums kann man sich das Formular "Wohnrechtsvereinbarung" downloaden:
https://www.bmi.gv.at/312/60a/files/2023/F/F_Wohnrechtsvereinbarung_20231108.pdf
Es steht aber nicht dabei wofür man diese Vereinbarung braucht.
Es steht nur dabei: "Es liegt somit ein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft im Sinne des § 11 Abs. 2 Z 2 Niederlassungsund Aufenthaltsgesetzes vor."
§ 11 Abs. 2 Z 2 NAG sagt:
(2) Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nur erteilt werden, wenn..
2. der Fremde einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft nachweist, die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird;..
Was hat eine Wohnrechtsvereinbarung mit dem Aufenthaltstitel eines Fremden zutun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Ich konnte dazu leider nicht viel finden. Und noch weniger Offizielles. Wann kommt diese "Wohnrechtsvereinbarung" zum Zug? Wer darf dieses Formular ausfüllen? (Darf es der Hauptmieter sein oder muss es der Eigentümer sein?)
Warum frage ich?
Gemeindewohnungen dürfen nicht untervermietet werden. Ich bin aber darüber informiert worden, dass schwarze Untervermietungen von Gemeindewohnungen über dieses Formular umgangen werden.
Natürlich wird das Formular nicht von Wr. Wohnen ausgefüllt und ausgestellt sondern vom Hauptmieter der Gemeindewohnung.
Das ist doch in hohem Maße illegal oder tatsächlich ein legales Schlupfloch?
Auf der Seite des Innenministeriums kann man sich das Formular "Wohnrechtsvereinbarung" downloaden:
https://www.bmi.gv.at/312/60a/files/2023/F/F_Wohnrechtsvereinbarung_20231108.pdf
Es steht aber nicht dabei wofür man diese Vereinbarung braucht.
Es steht nur dabei: "Es liegt somit ein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft im Sinne des § 11 Abs. 2 Z 2 Niederlassungsund Aufenthaltsgesetzes vor."
§ 11 Abs. 2 Z 2 NAG sagt:
(2) Aufenthaltstitel dürfen einem Fremden nur erteilt werden, wenn..
2. der Fremde einen Rechtsanspruch auf eine Unterkunft nachweist, die für eine vergleichbar große Familie als ortsüblich angesehen wird;..
Was hat eine Wohnrechtsvereinbarung mit dem Aufenthaltstitel eines Fremden zutun? Ich verstehe den Zusammenhang nicht.
Ich konnte dazu leider nicht viel finden. Und noch weniger Offizielles. Wann kommt diese "Wohnrechtsvereinbarung" zum Zug? Wer darf dieses Formular ausfüllen? (Darf es der Hauptmieter sein oder muss es der Eigentümer sein?)
Warum frage ich?
Gemeindewohnungen dürfen nicht untervermietet werden. Ich bin aber darüber informiert worden, dass schwarze Untervermietungen von Gemeindewohnungen über dieses Formular umgangen werden.
Natürlich wird das Formular nicht von Wr. Wohnen ausgefüllt und ausgestellt sondern vom Hauptmieter der Gemeindewohnung.
Das ist doch in hohem Maße illegal oder tatsächlich ein legales Schlupfloch?