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offene Forderung / Verwaltungswechsel - keine Vorschreibugen

Verfasst: 12.07.2024, 10:41
von MarinaMIG
Hallo,

folgendes Thema betreff. Mietvertrag Garagenstellplatz in Wien:
vor einigen Wochen gab es einen Eigentümer/Verwaltungswechsel bei dem Garagenobjekt. Nun hat mir die neue Hausverwaltung eine erhöhte Vorschreibung (HMZ+BK) geschickt. Nach Anforderung der Unterlagen, erhalte ich eine offene Postenliste ausgestellt von der Vorverwaltung, wo offene Beträge aushaften. Anmerkung: Nie eine Erhöhung, weder Indexanpassung noch Betriebskostenerhöhung von denen erhalten.(auch keine Betriebskostenabrechnungen für 2022 und 2023 bisher. Mir ist klar, dass die Erhöhungen im MV vereinbart sind und auch fällig sind. Gibt es aber eine rechtliche Absicherung, wenn keine Vorschreibungen erhalten wurden? Auch Mahnungen wurden seitens Vorverwaltung nie verschickt um auf den offenen Betrag aufmerksam zu machen. Danke LG

Re: offene Forderung / Verwaltungswechsel - keine Vorschreibungen

Verfasst: 12.07.2024, 11:13
von alles2
Ein Garagenstellplatz unterliegt den allgemeinen Gesetzesbestimmungen und nicht dem Mietrechtsgesetz. Die Wertsicherung kann 3 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Ich würde um Ausstellung anfragen, wie sich der neue Mietzins und die Betriebskosten zusammensetzen, und dann kann man beurteilen, ob sich diese innerhalb der vertraglichen Rahmen bewegen.