Renovierung Badezimmer / Toilette in Altbau
Renovierung Badezimmer / Toilette in Altbau
Seit über 30 Jahren Hauptmiete in einem Altbau. Das Badezimmer ist eigentlich zu renovieren, die Toilette ebenfalls. Ist der Vermieter verpflichtet, dies zu tun? Wie sieht das rechtlich aus? Vielen Dank.
Re: Renovierung Badezimmer / Toilette in Altbau
Eine Richtschnur ist § 8 Abs.1 und 3 MRG (Mietrechtsgesetz).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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