Meine Situation ist ein wenig komplex, da es um das letzte halbe Jahr geht.
Der Hauptfokus liegt auf der Vertragsauflösung, die vor einem halben Jahr abgeschlossen werden sollte, jetzt jedoch heißt es, dass es nicht möglich sei.
Es gibt einige Details, die berücksichtigt werden müssen, deshalb werde ich alles Relevantes angeben.
Kurze Übersicht:
- Besichtigung am 7.12
- Vertrag am 22.12.2023 unterschrieben,
- Am 22.12.2023 festgestellt es ist ein Wasserschaden vorhanden
- Am 27.12.2023 bei Wiener Wohnen nach einer Vertragsauflösung gefragt
- Mehrfache Zusicherungen von Wiener Wohnen, dass eine sofortige Vertragsauflösung möglich sei.
- Wiener Wohnen gab mir ein falsches Formular zur "Aufkündigung", wodurch ich weiterhin als Mieter registriert blieb.Gleichzeitig wurden von mir die Schlüssel verlangt um die Vertragsauflösung abzuschliessen.
- Ab 27.12 kein Zugang zu der Wohnung gehabt, da die Schlüssel abgegeben wurden um die Vertragsauflösung abzuschliessen
- Februar auf einmal Stromkosten - "nach eingehender Überprüfung Ihrer angegebenen Adresse möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie weiterhin an dieser Adresse gemeldet sind.
Ihre Abmeldung an dieser Adresse wird erst bestätigt sobald eine Bestätigung vorliegt, mit einer Unterschrift oder einen Stempel von Wiener Wohnen."
- Monatelange Ignoranz und keine schriftliche Bestätigung der Vertragsauflösung trotz unzähliger Anfragen.
- Erst im April 2024 erhielt ich eine Bestätigung, dass mein Vertrag bis Ende Januar 2024 gelaufen sei, was zusätzliche Kosten verursachte.
- Auf meine Antwort, es seie der falsche Zeitraum, da der Vertrag aufgelöst werden sollte - kam nichts mehr
- Beschwerde eingereicht
- Antwort am 3.6 - Die von Ihnen als Kündigungsgrund angeführten Umstände stellten zu keiner Zeit eine Unbewohnbarkeit der Wohnung dar. Somit bestand auch kein Anlass, einer einvernehmlichen sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses zuzustimmen oder den Mietvertrag zu stornieren.
- Klage am 3.6 ausgestellt, zwei Tage danach den Brief von Bezirksgericht bekommen
- Einspruch erhoben, da ja die Schlüssel am 27.12.23 abgegeben wurden um die Vertragsauflösung abzuschliessen, weshalb ich auch seit 27.12 kein Zugang zu der Wohnung gehabt habe
- Antwort von 17.6 - "Aufgrund der Tatsache, dass Sie die Schlüssel bereits Ende Dezember wieder Wiener Wohnen übergeben haben, werden wir die Rückstellung der Wohnung bereits zum 31.12.2023 anerkennen. Die Mietzinsforderung für Jänner 2024 wird Ihnen daher erlassen, und Sie erhalten beiliegend eine neue Bestätigung mit korrigiertem Kündigungsdatum 31.12.2023."
1) Noch immer keine Vertragsauflösung war
2) Nichts an der Klage bzw. den entstandenen Kosten änderte (die gesamte Forderungssumme beträgt EUR 672,49.).
Nach weiteren Emails:
- Antwort 25.6 - "nach erneuter Rücksprache mit dem Dezernat Maklermanagement wird das Ende des Mietverhältnisses in Kulanz mit 31. 12.2023 festgelegt. Daher sind EUR 126,41 (Miete 22.-31.12.2023) ab sofort auf das Bankkonto von Wiener Wohnen einzuzahlen, denn erst nach dem Erhalt der Zahlung wird die Mahnklage zurückgezogen.
Falls keine Zahlung erfolgt, wird es im Fall eines Einspruchs eine Tagsatzung geben und in dieser wird die Klage dann auf den gesamten früheren Betrag ausgeweitet (bis Ende Jänner 2024).
Und aufgrund dessen, dass Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, ist Ihr Wiener Wohn-Ticket erloschen. Nach der Sperrfrist von 3 Jahren können Sie erneut bei der Wohnberatung Wien die Ausstellung eines neuen Tickets beantragen."
Auf meine Email kam nur dies:Alles schön und gut, dass ich jetzt auf einmal nur EUR 126,41 (Miete 22.-31.12.2023) zahlen muss.
Aber erstens - ist es weiterhin keine Vertragsauflösung - die laut Wiener Wohnen am 27.12. stattfinden sollte.
Und zweitens - die Schlüssel wurden am 27.12. abgenommen, weil ja eine Vertragsauflösung stattfinden sollte - was bedeutet, ich hatte ab dem 27.12. wegen Wiener Wohnen Auskunft und der Mitteilung das eine Vertragsauflösung stattfindet, auch keinen Zugang zur Wohnung.
Also muss ich auf einmal einen doppelt so langen Zeitraum bezahlen, obwohl ich ja nur bis 27.12. die Schlüssel hatte, die dann abgegeben wurden, 'damit eine Vertragsauflösung abgeschlossen werden kann'.
Also wollen Sie etwa, dass ich auch noch den Zeitraum, in dem ich keine Möglichkeit hatte, Zugang zur Wohnung zu haben, auch noch bezahle? Obwohl es sehr klar hieß, am 27.12., dass eine Vertragsauflösung passiert und ich deshalb die Schlüssel abgeben müsste?
Ich laufe der Situation schon mehr als ein halbes Jahr nach, und Ihre Lösung ist auch nicht optimal.
Ich möchte, dass:
Mein Vertrag aufgelöst wird und somit auch mein Mietverhältnis aufgelöst wird - so wie es mir im Dezember mitgeteilt wurde,
Keine Kosten meinerseits entstehen und die Klage zurückgezogen wird.
Keine Sperre bei Wiener Wohnen.
Das sollte meine erste Wohnung sein, stattdessen hatte ich einen Wasserschaden am Tag der Übergabe, wurde aufgefordert, die Schlüssel abzugeben, um eine Vertragsauflösung abzuschließen - und dann laufe ich dem ganzen ein halbes Jahr nach, kann in der Zeit nicht umziehen, die Planungsprojekte, bei denen ich angemeldet war, sind natürlich auch weg - und nach einem halben Jahr heißt es, die Auflösung sei nicht möglich und ich soll 3 Jahre gesperrt sein? Es ist mehr als inakzeptabel.
Alternative Lösung, mit der ich auch einverstanden wäre, ist, dass:
Nur der Zeitraum berechnet wird, in dem ich die Schlüssel hatte. D.h., wenn Wiener Wohnen die Schlüssel wegen einer Vertragsauflösung verlangt hat, die aber nach einem halben Jahr doch nicht stattgefunden hat - dass mir nur der Zeitraum, wo ich Zugang zur Wohnung hatte, angerechnet wird - d.h. 22.12.-27.12.
Die Klage zurückgezogen wird.
Keine Sperre bei Wiener Wohnen, damit ich als Jungwiener dann auch meine erste Wohnung bekommen kann.
- "wie es in der Antwort steht: Zahlung so rasch als möglich! Weitere ausschweifende Sachverhaltsdarstellungen sind nicht mehr notwenig!"
- "Zahlen oder die Mahnklage besteht- die anderen Fragen stehen aufgrund der betragsmäßigen Einschränkung nicht mehr zur Debatte."
- Am 27.12 hieß es, die Vertragsauflösung würde durchgeführt werden - sie sollte durchgeführt werden, auch wenn im Juni plötzlich gesagt wurde, dass es doch nicht möglich sei. Ich weiß nicht, ob das möglich ist.
- Ich könnte vor Gericht gehen, aber ich befürchte, dass mich die Anwälte von Wiener Wohnen bzw. der Stadt Wien auffressen werden und ich die 670 Euro plus deren Gerichtskosten tragen müsste. Das ist auch keine Lösung.
- Ich zahle jetzt die letzte Summe für den Zeitraum vom 22. bis 31.12. (obwohl ich nur bis zum 27.12 Zugang hatte, weil sie danach die Schlüssel wegen der angeblichen Vertragsauflösung genommen haben, die dann nicht stattgefunden hat). Danach darf ich drei Jahre lang nicht in eine eigene Wohnung ziehen.
Was kann ich in dieser Situation machen?
(Das ist nur die schnelle Übersicht über das letzte halbe Jahr, so gut wie möglich zusammengefasst und komprimiert. Die Details sind jedoch wichtig, deshalb versuche ich, die Situation genauer zu beschreiben und als Antwort auf meinen Beitrag zu inkludieren – das wird jedoch sehr viel Text.)