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kündigung bei befristetem vertrag

Verfasst: 12.02.2006, 20:14
von JUSLINE
hallo,

in meinem auf drei jahre befristeten mietvertrag steht nichts über eine kündigunsfrist. wenn ich vorzeitig aus dem vertrag aussteigen will, welche fristen gelten dann?

konkret: im oktober 06 läuft der vertrag aus, in die neue wohnung kann ich voraussichtlich im april oder mai 06. muss ich gerichtlich kündigen? oder reicht bei vereinbarung mit den vermietern auch eine einfache kündigung (mit welcher frist..)

herzlichen dank im voraus,

kaku

RE: kündigung bei befristetem vertrag

Verfasst: 14.02.2006, 16:19
von karli
Kündigung ist in deinem Fall unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.