Kaution
Verfasst: 26.01.2006, 23:07
Hallo, Team von Jusline
Kann ich bei Rückgabe des Mietobjektes gleichzeitig die Kaution zurückverlangen? Ich habe die Mängel und Verschmutzung schriftlich sowie bildlich (Kontaktauszug) dem Anwalt der Vermieterin übergeben. Jetzt möchte ich gerne, da mir der Anwalt im Namen der Vermieterin gekündigt hat, ihn schriftlich mitteilen, dass ich die Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben werde (allerdings ohne Spinnweben) aber gleichzeitig die Kaution zurückfordere. Darf ich das?
Danke im vorraus
mit freundlichen Grüssen
tontschi
Kann ich bei Rückgabe des Mietobjektes gleichzeitig die Kaution zurückverlangen? Ich habe die Mängel und Verschmutzung schriftlich sowie bildlich (Kontaktauszug) dem Anwalt der Vermieterin übergeben. Jetzt möchte ich gerne, da mir der Anwalt im Namen der Vermieterin gekündigt hat, ihn schriftlich mitteilen, dass ich die Wohnung im gleichen Zustand zurückgeben werde (allerdings ohne Spinnweben) aber gleichzeitig die Kaution zurückfordere. Darf ich das?
Danke im vorraus
mit freundlichen Grüssen
tontschi