Fernwärme -Vertrag

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Gabisabi
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Fernwärme -Vertrag

Beitrag von Gabisabi » 08.05.2024, 08:53

Liebes Team,
im Allg.Schreiben stand nichts über den Fernwärmevertag.Wie schaut es aus ,da man ja verpflichtend den Fernwärmevertrag ja unterschreiben muss ,diesen aber zugeschickt bekommt, möcht ich mich jetzt vorher schon informieren- da ich bei der ÖSW nachgefragt habe ....und keine schon vorher Auskunft bekomme? da man ja bis zur Schlüßelübergabe 17.5 einen Stromvertrag haben soll...


in der damaligen zugesannten Projektbeschreibung steht-
Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt durch das Fernwärmenetz
der Wien Energie Fernwärme-Die Verrechnung der Verbrauchskosten (Wärme, Warmwasser und
Kaltwasser) erfolgt direkt zwischen Versorger und dem
Bestandnehmer.
Mietvertag steht :Der Mieter wird hiermit darüber informiert, dass zum Bezug von Heizwärme und
Warmwasser der Abschluss eines separaten Vertrages mit dem
Versorgungsunternehmen erforderlich ist.


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Mail an die Hausverwaltung: wäre es nicht sinnvoll, da ich die Stromanmeldung bei Wien Energie machen werde - auch gleich die Fernwärme(Heizwärme+Warmwasser) direkt beziehbar über Wien Energie anzumelden

(ist die Bestätigung Fernwärme von der Hausverwaltung bei Wien Energie schon bekannt geben worden?) damit ich gleich beides erledigen kann

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Antwortmail: Sehr geehrter Herr Fessl,

den Vertrag für die Fernwärme erhalten Sie in den Tagen nach Übernahme der Wohnung per Post von der Fernwärme direkt zugesendet.
Die Ummeldung findet dann auch mit Stichtag 17.05.2024 statt.

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RetourMail Sehr geehrter Herr Marek,

bezüglich der Antwort des Fernwärmevertrages in meiner Mietwohnung Nordbahnstraße 21/15 1020 Wien,
ist leider nicht zu entnehmen, ob die Fernwärme direkt von Wien Energie verrechnet wird .
Ich würde gerne erfahren, mit welchem Unternehmen die ÖSW den General-Liefervertrag bezüglich des Fernwärmevertrages hat.

Können Sie mir bitte freundlicherweise Auskunft darüber geben, mit wem die ÖSW in diesem Zusammenhang kooperiert.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese Informationen zukommen lassen könnten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort: Sehr geehrter Herr Fessl,

die Fernwärme wird überall in Wien von der „Fernwärme Wien“ geliefert.
Lediglich die Verrechnung wechselt manchmal – im konkreten Fall wurde die Fernwärme Wien vom Projektpartner ÖVW als Lieferant, ohne weitere Contractingverträge, ausgewählt.
Die Einzelverträge werden nach Wohnungsübernahme per Post direkt an Sie gesendet.

Mit freundlichen Grüßen
Ing. Jörg MAREK
Immobilienverwaltung
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Also heißt das zusammengefasst,dass quasi lass dich überraschen- du mußt sowieso unseren Fernwärmevertag annehmen,egal welche Dritt-Firma wir nun beauftragt haben bezüglich der Verrechnung !?- Das bedeutet, dass die Fernwärme Wien als Energielieferant für das Projekt ausgewählt wurde, ohne dass zusätzliche Verträge oder Vereinbarungen abgeschlossen wurden
Verstehe ich nicht wie das gehandhabt wird ? und nicht ich als Kunde entscheiden darf ob ich nun den Vertrag direkt mit Wien Energie machen darf ?
Zuletzt geändert von Gabisabi am 11.05.2024, 19:57, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Fernwärme-Vertrag

Beitrag von alles2 » 09.05.2024, 01:24

Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich was falsch verstehe. Aber bei Fernwärme gibt es doch keine alternative Anbieter, sondern nur bei Gas und Strom.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Gabisabi
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Re: Fernwärme -Vertrag

Beitrag von Gabisabi » 09.05.2024, 12:08

wenn es in Projektb. so steht und dann wieder was anders gesagt wird wie die Antworten von der ÖSW-ist es halt ein bisschen verwirrend
Manchmal beauftragen Wohnungsverwaltungen oder Energieunternehmen Drittanbieter, um die Fernwärmeabrechnung durchzuführen. Dies kann für Wohnungseigentümer vorteilhaft sein, da es die Verwaltungsaufgaben erleichtertund die Mieter haben normalerweise keine direkte Wahl, ob sie zur Wien Energie gehen möchten oder nicht.- leiwand
Die Auslagerung der Fernwärmeabrechnung an einen Drittanbieter kann für Wohnungseigentümer vorteilhaft sein, da sie sich nicht selbst um die Verrechnung kümmern müssen.-nett*g


Meine Bedenken sind nun,weil in einem anderen Neubau die FA. Messtechnik damit beauftragt wurde und mit der monatlichen Teilberechnung/ zu hoch -undurchsichtige nicht verständlicher Vertragsbedingungen sind...und man nun als Mieter die ganzen Unstimmigkeiten selber regeln muss....-wobei so ein Umzug e genug an Energie kostet
und ja gut zu wissen -im Falle wenn was man dann ev tun kann ...ich denk halt schon vor(vielleicht sollte man das sein lassen*g) damit ich gewappnet bin*g recherchiere und informiere mich -bezüglich der heutigen Bürokratie um gut zu navigieren sowie, sich fachlichen Rat zu holen-DANKE das es euch gibt"

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Re: Fernwärme -Vertrag

Beitrag von alles2 » 09.05.2024, 14:00

Wenn ich es nun recht überblicke, möchtest Du nicht die Konstellation haben, dass es einen Wärmelieferungsvertrag zwischen dem Versorger und der Genossenschaft gibt, bei dem der Vermieter die gelieferte Wärme an Euch im eigenen Namen weitergibt und die Verrechnung durch die Hausverwaltung erfolgt.
Für mich sieht es jedoch nicht danach aus, sondern dass sehr wohl ein Einzellieferungsvertrag zwischen dem Mieter und Versorger abgeschlossen wird und die Verrechnung der Wärmelieferant übernimmt. Zwischen dem Vermieter und Netzbetreiber gibt es lediglich einen grundsätzlichen Vertrag, damit das Objekt überhaupt mit Fernwärme versorgt werden kann.
Zuletzt geändert von alles2 am 10.05.2024, 18:12, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Fernwärme -Vertrag

Beitrag von Gabisabi » 12.05.2024, 18:49

habe die ÖSW angeschrieben ...mal schauen was zurückkommt

Sehr geehrte ...,

habe es jetzt erst bemerkt, dass im Mietvertrag (Anlagen) auf einen Wärmeeinzellieferungsvertragsmuster verwiesen wird , der als Beilage im Mietvertrag genannt ist.

Leider wurden mir die Rahmenbedingungen nicht mitgesendet.

Könnten Sie mir bitte das Wärmeeinzellieferungsvertragsmuster noch vor der Schlüsselübergabe am 17.5. zusenden. Ich möchte mich gerne über die darin enthaltenen Bestimmungen informieren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

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