Möbelübernahme Mietwohnung

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Maja_2102
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Möbelübernahme Mietwohnung

Beitrag von Maja_2102 » 02.04.2024, 21:37

Liebe Jusline-Community,

ich habe die folgende Situation: wir haben unsere Wohnung (Genossenschaft) per Ende April gekündigt und die neue Wohnung mit 1.3. übernommen. Mit dem Nachmieter (wir hatten ein Vorschlagsrecht) haben wir eine Ablöse in Höhe von EUR 8.000,-- für die Möbel vereinbart. Da die neuen Mieter die Wohnung etwas herrichten wollten, haben wir ihnen zwei Schlüssel übergeben. Einen haben wir behalten. Am Tag der "Schlüsselübergabe" hat uns der neue Mieter EUR 6.000,-- in bar übergeben.

Mittlerweile möchte er die Wohnung doch nicht mieten und somit auch die Möbel nicht ablösen.
Meine Frage nun.. bin ich verpflichtet ihm die bereits bezahlten EUR 6.000,-- zurück zu geben? Oder ist es rechtlich, wenn ich ihm sage, dass er die Möbel ja auch verkaufen kann.

Danke im Voraus!

LG



alles2
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Re: Möbelübernahme Mietwohnung

Beitrag von alles2 » 03.04.2024, 01:27

Der einstige Wohnungsinteressent hat Euch die Möbel abgekauft. Also muss er sich darum kümmern, dass diese spätestens mit Ablauf Eures Mietvertrages rauskommen, sollte es keine Vereinbarung mit einem tatsächlichen Nachmieter geben und der Kauf nicht an gewisse Bedingungen geknüpft worden sein. Ihr wärt besser bedient gewesen, wenn es einen schriftlichen Kaufvertrag gäbe. Die Anbezahlung ist dennoch ein Indiz für den zumindest mündlich zustande gekommenen Verkauf.

Wäre der neue Mieter fix festgestanden, könnte eine Ablösevereinbarung folgendermaßen aussehen (Musterbrief):

https://wien.arbeiterkammer.at/service/musterbriefe/wohnen/miete/Abloesevereinbarung_zwischen_Vor-_und_Nachmieter.html
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: Möbelübernahme Mietwohnung

Beitrag von MG » 03.04.2024, 12:08

Im Sachverhalt gibt es keine Angaben darüber, was der Stand des (alten) Mietvertrages ist. Ich gehe davon aus, dieser wurde bereits gekündigt und daher obliegt es den derzeitigen Mietern, für eine geordnete Übergabe des Mietobjektes zu sorgen.

Sollte der (nun doch nicht) neue Mieter die Möbel nicht rechtzeitig abholen, dann bliebe das bei den derzeitigen Mietern hängen! Wenn diese die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand an die Genossenschaft zurück stellen, dann wird diese dies nicht als Übergabe akzeptieren usw.

Da die Möbel bereits einen neuen Eigentümer haben, dürfen diese jedoch nicht so einfach entsorgt werden oä., sondern müssen bestmöglich abgebaut, abtransportiert und verwahrt werden.

Die derzeitigen Mieter sollten den beabsichtigten Nachmieter schriftlich auffordern, die Möbel rechtzeitig vor dem Übergabetermin abzuholen, widrigenfalls sie dies auf seine Kosten durchführen müssten, um nicht Probleme mit der Vermieterseite zu bekommen. Die Kosten für den Abbau und eine allf. Einlagerung etc. würden ihm dann in Rechnung gestellt werden und erforderlichenfalls ebenso, wie die noch fehlenden € 2.000,-- eingeklagt.

Die ganze Vorgehensweise war, wie auch alles2 schon angedeutet hat, sehr ungeschickt...
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Maja_2102
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Re: Möbelübernahme Mietwohnung

Beitrag von Maja_2102 » 03.04.2024, 22:11

vielen lieben Dank für die raschen Auskünfte!
Eine unterfertigte Ablösevereinbarung ist vorhanden. Haben gleich am Anfang alles schriftlich festgehalten.

Danke, mit den Antworten wurde uns bereits geholfen.

Liebe Grüße!

alles2
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Re: Möbelübernahme Mietwohnung

Beitrag von alles2 » 04.04.2024, 01:59

Eine Ablösevereinbarung kommt üblicherweise zwischen dem Vor- und Nachmieter zustande. Nachdem es sich zum Zeitpunkt des Erstellens bei dem vorgeschlagenen Mieter nicht um den Nachmieter handelt dürfte, wäre eigentlich ein Kaufvertrag treffender gewesen. Diese Begrifflichkeiten sollten (hoffentlich) nicht ausschlaggebend sein.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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